Unvermeidbare Ereignisse: Wenn der Zivildienstleistende nicht zum Dienst kommen kann

Fahrrad ohne Hinterreifen
Symbolfoto unvorhergesehenes Ereignis

Wenn ein Zivildienstleistender aus wichtigen, nicht krankheitsbedingten Gründen verhindert ist, seinen Dienst zu leisten, muss er Ihnen die maßgeblichen Gründe umgehend mitteilen (bzw. der dafür zuständigen Person). Er muss den Grund der Verhinderung in entsprechender Weise glaubhaft machen.

Als Entschuldigungsgründe gelten nur solche Ereignisse, die für den Zivildienstleistenden unvorhersehbar und unabwendbar waren und die Dienstabwesenheit unvermeidbar gemacht haben, sowie Arzttermine oder Behördenwege, wenn diese nicht außerhalb der Dienstzeit möglich waren. In Frage kommen etwa:

  • Naturereignisse wie Schneeverwehungen, Lawinenabgänge, Hochwasser
  • Verkehrsunfälle, in die der Zivildienstleistende verwickelt wurde
  • dringend notwendige Hilfeleistungen bei Unfällen oder Notfällen
  • Arzttermine oder Behördenwege, wenn diese nicht außerhalb der Dienstzeit möglich waren

In diesem Fällen ist der Zivildienstleistende entschuldigt vom Dienst fern. Bitte vermerken Sie die entschuldigte Dienstabwesenheit in Ihren Dienstaufzeichnungen.

Wenn ein Zivildienstleistender unentschuldigt vom Dienst fern bleibt, ist er bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen (Verwaltungsstrafe!). Unentschuldigte Fehltage sind außerdem der Zivildienstserviceagentur zu melden. In der Folge prüft die Zivildienstserviceagentur, ob ein Nichteinrechnungsverfahren einzuleiten ist. Für nicht in den Zivildienst eingerechnete Tage hat der Zivildienstleistende keine finanziellen Ansprüche und muss bereits erhaltene Vergütungen zurückzahlen. Nicht eingerechneten Tage werden auch in der Zivildienstbescheinigung angegeben. Details siehe Dienstpflichtverletzungen.