Unvermeidbare Ereignisse: Wenn Sie nicht zum Dienst kommen können

Fahrrad ohne Hinterreifen
Symbolfoto unvorhergesehenes Ereignis

Wenn Sie während des Zivildienstes aus wichtigen, nicht krankheitsbedingten Gründen nicht in der Lage sind, Ihren Dienst zu leisten, müssen Sie die maßgeblichen Gründe unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder der dafür zuständigen Person mitteilen. Den Grund der Verhinderung müssen Sie dabei glaubhaft machen.

Als Entschuldigungsgründe gelten nur solche Ereignisse, die für Sie unvorhersehbar und unabwendbar waren und die Dienstabwesenheit unvermeidbar gemacht haben. In Frage kommen beispielsweise:

  • Naturereignisse wie Schneeverwehungen, Lawinenabgänge, Hochwasser
  • Verkehrsunfälle, in die Sie verwickelt wurden
  • dringend notwendige Hilfeleistungen bei Unfällen oder Notfällen
  • Arzttermine oder Behördenwege, wenn diese nicht außerhalb der Dienstzeit möglich waren

Wenn Sie die Dienstverhinderung nicht melden, also unentschuldigt dem Dienst fern sind, begehen Sie eine Dienstpflichtverletzung. Dafür werden Sie bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt (Verwaltungsstrafe!). Weiters riskieren Sie, dass die unentschuldigte Dienstabwesenheit nicht in den Zivildienst eingerechnet wird. Das bedeutet, dass Sie für diese Tage keine finanziellen Ansprüche haben, nicht sozialversichert sind und bereits erhaltene Vergütungen zurückzahlen müssen. Nicht eingerechnete Tage werden außerdem in der Zivildienstbescheinigung vermerkt.

Wenn Sie krank sind, informieren Sie sich bitte unter Krankenstand über die Meldepflichten bei einer Erkrankung.