Freiwilligendienste im In- und Ausland als Ersatz für den Zivildienst
Achtung: Das Europäische Solidaritätskorps (ESK) wird nicht als Ersatz für den Zivildienst angerechnet!
Falls Sie das ESK absolviert haben, müssen Sie trotzdem den Zivildienst in Österreich leisten. Die Suche nach einer ESK-Stelle kann bis zu einem Jahr dauern. Deshalb wird empfohlen, dass Sie – wenn Sie ein ESK leisten wollen – zuerst den Zivildienst leisten und sich während des Zivildienstes um eine Stelle für das Europäische Solidaritätskorps bemühen.

Wenn Sie einen der folgenden Dienste leisten oder geleistet haben und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie nicht mehr zum Zivildienst herangezogen:
- Freiwilliges Sozialjahr (mindestens 10 Monate)
- Freiwilliges Umweltschutzjahr (mindestens 10 Monate)
- Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland (mindestens 10 Monate)
- Entwicklungshilfedienst (2 Jahre)
- Achtung: Das Europäische Solidaritätskorps (ESK) wird nicht als Ersatz für den Zivildienst angerechnet!
Voraussetzungen:
- Wichtig ist, dass Sie die Zivildiensterklärung nach Ihrer Stellung innerhalb der Frist abgeben. Sie können den Freiwilligendienst gegebenenfalls auch schon vor Abgabe der Zivildiensterklärung beginnen — die Zivildiensterklärung müssen Sie aber trotzdem rechtzeitig abgeben.
- Teilen Sie der Zivildienstserviceagentur (info@zivildienst.gv.at) ehestmöglich Ihr Interesse an einem Freiwilligendienst mit. Geben Sie dabei bekannt: Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Infos zum geplanten Dienst, also welcher Dienst? Wann? Wo?
- Für den Freiwilligendienst müssen Sie eine privatrechtliche Dienstvereinbarung mit einer anerkannten Trägerorganisation abschließen. Senden Sie eine Kopie dieser Vereinbarung rechtzeitig (so rasch wie möglich) an die Zivildienstserviceagentur, damit Sie nicht zum Zivildienst zugewiesen werden.
- Nach Ableistung des Dienstes erhalten Sie ein Zertifikat von Ihrer Organisation. Senden Sie eine Kopie dieses Zertifikats unbedingt innerhalb eines Monats an die Zivildienstserviceagentur. Erst danach kann eine Bestätigung ausgestellt werden, dass Sie nicht mehr zum Zivildienst herangezogen werden.
Falls Sie den Freiwilligendienst aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, vorzeitig beenden, werden die absolvierten Tage auf den Zivildienst angerechnet, soweit diese 2 Monate übersteigen. Die verbleibenden Monate müssen als Zivildienst geleistet werden.

Bei Fragen zum Freiwilligendienst wenden Sie sich bitte an:
Freiwilliges Sozialjahr
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung V/A/6, Freiwilligenpolitik
Tel: 01/711 00-86 6476
E-Mail: manuel.aigner@sozialministerium.at
Homepage: www.freiwilligenweb.at/
Trägerorganisationen Freiwilliges Sozialjahr
Freiwilliges Umweltschutzjahr
Jugend-Umwelt-Plattform JUMP
c/o Umweltbundesamt, Spittelauer Lände 5, 1090 Wien
Geschäftsführerin Mag.a. Claudia Kinzl
Tel: 01/31304-2012
E-Mail: fuj@jugendumwelt.at
http://www.jugendumwelt.at
www.facebook.com/jugendumwelt
Einsatzstellen Freiwilliges Umweltschutzjahr
Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung V/A/6, Freiwilligenpolitik
Mag. Wolfgang Gschliffner
Tel: 01/711 00-866 398
E-Mail: wolfgang.gschliffner@sozialministerium.at
Homepage: www.freiwilligenweb.at
Trägerorganisationen Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland