Freiwilligendienste im In- und Ausland als Ersatz für den Zivildienst

Achtung: Das Europäische Solidaritätskorps (ESK) wird nicht als Ersatz für den Zivildienst angerechnet!

Falls Sie das ESK absolviert haben, müssen Sie trotzdem den Zivildienst in Österreich leisten. Die Suche nach einer ESK-Stelle kann bis zu einem Jahr dauern. Deshalb wird empfohlen, dass Sie – wenn Sie ein ESK leisten wollen  zuerst den Zivildienst leisten und sich während des Zivildienstes um eine Stelle für das Europäische Solidaritätskorps bemühen.

Ein Zivildienstpflichtiger während eines Freiwilligendienstes und ein junger Mann stehen nebeneinander unter einer überdachten Holzterrasse, jeder hat einen Arm um die Schulter des Anderen gelegt
Zivildiener im Auslandsdienst;

Wenn Sie einen der folgenden Dienste leisten oder geleistet haben und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie nicht mehr zum Zivildienst herangezogen:

  • Freiwilliges Sozialjahr (mindestens 10 Monate)
  • Freiwilliges Umweltschutzjahr (mindestens 10 Monate)
  • Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland (mindestens 10 Monate)
  • Entwicklungshilfedienst (2 Jahre) 
  • Achtung: Das Europäische Solidaritätskorps (ESK) wird nicht als Ersatz für den Zivildienst angerechnet!

Voraussetzungen: 

  1. Wichtig ist, dass Sie die Zivildiensterklärung nach Ihrer Stellung innerhalb der Frist abgeben. Sie können den Freiwilligendienst auch schon vor Abgabe der Zivildiensterklärung beginnen — die Zivildiensterklärung müssen Sie aber trotzdem rechtzeitig abgeben.
  2. Teilen Sie der Zivildienstserviceagentur (info@zivildienst.gv.at) ehestmöglich Ihr Interesse an einem Freiwilligendienst mit. Geben Sie dabei bekannt: Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Infos zum geplanten Dienst: Welcher Dienst? Wann? Wo?
  3. Für den Freiwilligendienst müssen Sie eine privatrechtliche Dienstvereinbarung mit einer anerkannten Trägerorganisation abschließen. Senden Sie eine Kopie dieser Vereinbarung ehestmöglich an die Zivildienstserviceagentur - ansonsten werden Sie zum Zivildienst zugewiesen!
  4. Senden Sie eine Kopie des Zertifikats, dass Sie am Ende des Freiwilligendienstes von Ihrer Organisation erhalten, unbedingt innerhalb eines Monats an die Zivildienstserviceagentur. Erst danach erhalten Sie eine Bestätigung, dass Sie nicht mehr zum Zivildienst herangezogen werden.
  5. Nach Ableistung des Dienstes erhalten Sie ein Zertifikat von Ihrer Organisation. Senden Sie eine Kopie dieses Zertifikats unbedingt innerhalb eines Monats an die Zivildienstserviceagentur. Erst danach kann eine Bestätigung ausgestellt werden, dass Sie nicht mehr zum Zivildienst herangezogen werden.

Falls Sie den Freiwilligendienst aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, vorzeitig beenden, werden die absolvierten Tage auf den Zivildienst angerechnet, soweit diese 2 Monate übersteigen. Die verbleibenden Monate müssen als Zivildienst geleistet werden.

Ein Globus steht auf grünem Gras;

Bei Fragen zum Freiwilligendienst wenden Sie sich bitte an:

Freiwilliges Sozialjahr
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Mag.a Eva Geier, BA
Telefon: +43 1 71100 866581
E-Mail: eva.geier@sozialministerium.at
Homepage: www.freiwilligenweb.at/
Trägerorganisationen Freiwilliges Sozialjahr

Freiwilliges Umweltschutzjahr
Jugend-Umwelt-Plattform JUMP
c/o Umweltbundesamt, Spittelauer Lände 5, 1090 Wien
Geschäftsführerin Mag.a Claudia Kinzl
Telefon: +43 1 31304-2012
E-Mail: fuj@jugendumwelt.at
http://www.jugendumwelt.at
www.facebook.com/jugendumwelt
Einsatzstellen Freiwilliges Umweltschutzjahr

Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Mag. Thomas Steinböck, Telefon: +43 1 71100 866590
E-Mail: thomas.steinboeck@sozialministerium.at 
und Mag.a Helene Feldner, BA, Telefon: +43 1 71100 866522
E-Mail: helene.feldner@sozialministerium.at
Homepage: www.freiwilligenweb.at
Trägerorganisationen Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland