Versetzung zu einer anderen Einrichtung
Zivildienstleistende können zwischen Einrichtungen versetzt werden, dafür ist jedoch ein Bescheid der Zivildienstserviceagentur notwendig. Das Ansuchen auf Versetzung kann vom Zivildienstleistenden oder von der Einrichtung gestellt werden.
Wenn Sie versetzt werden möchten, suchen Sie sich bitte selbst eine passende Versetzungsstelle. Wichtig ist, dass die neue Einrichtung zu demselben Datum, an dem Sie den Zivildienst ursprünglich begonnen haben, eine Stelle frei hat, damit es keine Platzüberschneidungen mit anderen Zivildienstleistenden gibt. Außerdem müssen Ihre bisherige und die neue Einrichtung mit der Versetzung einverstanden sein. Für das Ansuchen auf Versetzung verwenden Sie bitte das Versetzungsformular.
Download:
- Suche nach Versetzungsstellen (PDF, 924,3 kB)
- Versetzungsformular: Ansuchen auf Versetzung zu einer anderen Einrichtung (PDF, 2,3 MB)
Die Versetzung zu einer anderen Einrichtung ist nur möglich, wenn:
- die Einrichtung mit Bescheid widerrufen wurde,
- die Einrichtung keinen Bedarf mehr an den Dienstleistungen des Zivildienstleistenden hat,
- der Zivildienstleistende geistig oder körperlich nicht mehr für die bisherige Dienstleistung geeignet ist,
- die Einrichtung von einem Streik oder einer Aussperrung betroffen ist,
- oder wenn den Interessen des Zivildienstes durch die Dienstleistung bei einer anderen Einrichtung besser entsprochen wird.