Formulare und Downloads für Einrichtungen und Institutionen
Handbuch für Vorgesetzte, Rechte und Pflichten
- neu: Handbuch für Vorgesetzte der Zivildiener; (letzte Änderung: 19.07.2024 aufgrund ZDG-Novelle) (PDF, 1,4 MB)
- neu: Rechte und Pflichten der Zivildiener, kann zur Einschulung verwendet werden; (letzte Änderung: 19.07.2024 aufgrund ZDG-Novelle 2024) (PDF, 1,1 MB)
Anforderung eines Wunschkandidaten
- Anforderung eines Wunschkandidaten (PDF, 455,9 kB)
- Dienstantrittstermine (zur Information) (PDF, 426,6 kB)
- Bedarfskontrollrechner (nur zur Information) (XLS, 41,0 kB)
- neu: Antrag auf Zweiteilung des Zivildienstes in Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung der Einrichtung (PDF, 487,7 kB)
Finanzielles
- Kostenrechner Zivildienst 2024 (XLS, 71,5 kB)
- Infoblatt Finanzielle Aufwendungen einer Einrichtung im Jahr 2024 (PDF, 688,8 kB)
- Fahrtkostenantrag für Zivildiener bei Dienstunterkunft wegen fehlender Öffi-Anbindung (PDF, 437,3 kB)
- Verzichtserklärung auf Zivildienstgeld im Einzelfall, nur in Rücksprache mit ZISA (PDF, 455,5 kB)
Dienstantritt, Einschulung
- Dienstantrittsmeldung (PDF, 380,6 kB)
- Nichtantrittsmeldung, wenn der Zivildiener unentschuldigt nicht angetreten ist (PDF, 474,7 kB)
- Einschulung - Bestätigung (PDF, 511,6 kB)
- neu: Rechte und Pflichten der Zivildiener, kann zur Einschulung verwendet werden; (letzte Änderung: 19.07.2024 aufgrund ZDG-Novelle 2024) (PDF, 1,1 MB)
- Vereinbarung über den qualifizierten Einsatz (nur bei Bedarf ausfüllen) (XLS, 57,5 kB)
- Dienstantrittstermine (zur Information) (PDF, 426,6 kB)
- FAQ: UBV-Modul für Zivildienstleistende (PDF, 482,2 kB)
Krankenstand, Urlaub
- neu: Krankmeldungen/Urlaubsmeldung (Dokumentation für Vorgesetzte, letzte Änderung: 19.07.2024 "Papamonat" hinzugefügt) (XLS, 104,0 kB)
- Infoblatt für Zivildiener zum Krankenstand (PDF, 544,6 kB)
- Muster einer Krankenstandsbestätigung (PDF, 99,0 kB)
- Rundschreiben der Österreichischen Ärztekammer, Bundeskurie niedergelassene Ärzte zur Art der Erkrankung (nur Informatin) (PDF, 182,1 kB)
Vereinbarung über den qualifizierten Einsatz
Das Formular muss nicht ausgefüllt werden, wenn der Zivildienstleistende das UBV-Modul absolviert hat. Da mit der Absolvierung des UBV-Moduls keine Berufsberechtigung verbunden ist, zählt ein Einsatz nach Abschluss des UBV-Moduls nicht als „Qualifizierter Einsatz“ im Sinne des § 4 Abs. 1 Ziffer 1 Zivildienstgesetz.
Versetzung zu einer anderen Einrichtung
- Versetzungsliste (PDF, 978,4 kB)
- Versetzungsformular: Ansuchen auf Versetzung zu einer anderen Einrichtung (PDF, 464,7 kB)
Zeugnisse
- Die Zivildienstbescheinigung wird von der Zivildienstserviceagentur erstellt und an die Einrichtung gesendet.
Zivildiener des Jahres 2024: Nominierungsformular und Infos
- Zivildiener des Jahres 2024 – Claudia Plakolm, Staatssekretärin für Jugend und Zivildienst (PDF, 404,5 kB)
- Zivildiener des Jahres 2024 – Infoblatt (PDF, 469,1 kB)
- Information zur Verarbeitung gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (PDF, 544,5 kB)
- Widerruf einer Einwilligungserklärung einer betroffenen Person gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (PDF, 7,2 kB)
Anträge, um eine neue Einrichtung zu werden oder neue Einsatzstellen einzubeziehen
- Antrag auf Anerkennung als Zivildiensteinrichtung (PDF, 735,6 kB)
- Antrag auf Einbeziehung einer neuen Einsatzstelle zur bestehenden oder neu beantragten Zivildiensteinrichtung (PDF, 498,3 kB)
- Infoblatt Wie wird man eine Zivildiensteinrichtung? (PDF, 724,8 kB)
- Kontakt: Bei Fragen zur Anerkennung einer Zivildiensteinrichtung wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Landesregierung (PDF, 419,2 kB)
- Zivildienstfolder (PDF, 566,2 kB)
Überschreitungsplätze
Überschreitungsplätze sind – in besonderen Ausnahmefällen – für die kurzfristige Überschreitung der maximal genehmigten Plätze vorgesehen. Etwa für Zivildiener, die nach 24 Krankenstandstagen vorzeitig entlassen wurden und ehestmöglich wieder zu Ihrer Einrichtung zugewiesen werden sollen, ohne dass dies negative Auswirkungen auf andere Termine hat.
Sie müssen den Antrag nur einmal stellen. Wenn ein Überschreitungsplatz genehmigt wird, können Sie diesen für jeden berechtigen Anlassfall verwenden. Überschreitungsplätze dürfen aber nicht ununterbrochen besetzt werden, sondern nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Zivildienstserviceagentur.
Aufstockung der Zivildienstplätze
Wenn Sie dauerhaft mehr Plätze benötigen, weil beispielweise eine Einsatzstelle dazugekommen ist, verwenden Sie bitte den Antrag auf Aufstockung der Zivildienstplätze.
Wichtig für Einrichtungen der Kategorien 1 und 2, die vom Bund ein monatliches Zivildienstgeld erhalten:
Bei einer Aufstockung erhält die Einrichtung (deren Rechtsträger) nach Rechtskraft des Aufstockungsbescheides für die unmittelbar nächsten Zuweisungen bis zum Ausmaß der zusätzlich zugesprochenen Plätze kein Zivildienstgeld von monatlich 740 Euro bzw. 550 Euro. Folglich ist für die aufgestockten Plätze mit Kosten von rund 1.000 Euro pro aufgestocktem Platz und Monat für den Zeitraum von 9 Monaten zu rechnen. Danach (nach 9 Monaten) erhält die Einrichtung auch für die neuen Plätze das Zivildienstgeld von 740 Euro bzw. 550 Euro. (Hinweis: Die frühere Vergütung von 130 Euro an den Bund ist mit 01.01.2023 weggefallen.)
Im Jahr 2024 können jedoch nur Einrichtungen in den Sparten Rettungswesen, Katastrophenhilfe, Sozial- und Behindertenhilfe, Altenbetreuung, Krankenanstalten Plätze aufstocken, da die österreichweite Bedarfsdeckung im Vorjahr unter 90% lag. In allen anderen Zivildienstsparten sind derzeit keine Aufstockungen möglich, außer:
- bei einem Rechtsträgerwechsel: Wenn eine bereits anerkannte Zivildiensteinrichtung widerrufen und unter einem anderen Rechtsträger neu anerkannt wird und die Anzahl der bisher genehmigten Plätze nicht erhöht wird.
- Wenn Plätze innerhalb der Einrichtungen eines Rechtsträgers umverteilt werden und die Gesamtzahl der Plätze des Rechtsträgers unverändert bleibt.
Außerdem ist bei einer Aufstockung der Plätze die Bedarfsdeckung zu berücksichtigen, und zwar: die Bedarfsdeckung in der Einrichtung, im Einrichtungs-Bundesland und in den angrenzenden Bundesländern;
Änderung der Tätigkeiten
Die Tätigkeiten der Zivildienstleistenden werden mit Bescheid genehmigt. Mit folgendem Antrag können Sie um eine Änderung der Tätigkeiten ansuchen:
Antrag auf Widerruf der Einrichtung
Wenn eine Einrichtung geschlossen wird oder wenn Sie in Zukunft keine Zivildienstleistenden mehr einsetzen möchten, senden Sie bitte einen Antrag auf Widerruf der Einrichtung an das zuständige Amt der Landesregierung. Es gibt kein vorgegebenen Formular, bitte formulieren Sie den Antrag in wenigen Sätzen selbst.