Gut zu wissen: Bewerbung bei Ihrer Wunscheinrichtung und rechtzeitige Anforderung durch die Einrichtung

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Die Zivildienstserviceagentur weist Sie mit einem Bescheid einer Einrichtung zu - und zwar nach Anforderung durch Ihre Wunscheinrichtung oder nach freien Stellen, persönlicher Eignung und Erfordernissen des Zivildienstes.

Im Formular Zivildiensterklärung können Sie einen Zuweisungswunsch abgeben. Beachten Sie bitte, dass es beliebte und weniger beliebte Termine gibt und mehrere Bewerber die gleichen Wünsche haben können. Einrichtungen dürfen aber nur eine bestimmte Anzahl an Zivildienstleistenden einsetzen.

Deshalb sollen Sie sich bei Ihrer Wunscheinrichtung bewerben. Das können Sie jederzeit tun – auch dann, wenn Sie noch eine Schule oder Lehre absolvieren. Bei einem Bewerbungsgespräch können Sie die Einrichtung kennen lernen und Fragen zu den Aufgaben eines Zivildienstleistenden, zum Dienstort, zu Dienstzeiten, Ausbildungen (etwa bei Rettungsorganisationen zum Rettungssanitäter) und zur Verpflegung besprechen. 

Manche Einrichtungen haben untergeordnete Einsatzstellen, zum Beispiel Bezirksstellen oder Ortsstellen. Fragen Sie die Einrichtung deshalb auch, ob es mehrere Dienststellen gibt und in welcher Sie eingesetzt würden.

Icon Tipp

Frist für die Anforderung als Wunschkandidat:

Lassen Sie sich bitte ehestmöglich (bis spätestens 4 Monate vor dem Ende Ihrer Schul- oder Lehrausbildung) von Ihrer Wunscheinrichtung anfordern. Eine spätere Anforderung kann nur berücksichtigt werden, solange Sie noch nicht von der Zivildienstserviceagentur mit Bescheid zugewiesen worden sind.

Für die Anforderung als Wunschkandidat brauchen Sie Ihre Zivildienstzahl. Diese steht im Feststellungsbescheid - das ist der erste Bescheid, den Sie etwa 4 bis 6 Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung von der Zivildienstserviceagentur erhalten.

Wenn bei Ihrer Stellung eine eingeschränkte Tauglichkeit ("Teiltauglichkeit") festgestellt wurde, sprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Wunscheinrichtung, ob Sie entsprechend Ihrer körperlichen Einschränkungen eingesetzt werden können. Wenn der Einsatz möglich ist, lassen Sie sich von Ihrer Wunscheinrichtung anfordern. Wenn Sie keine passende Stelle finden, kontaktieren Sie bitte die Zivildienstserviceagentur unter info@zivildienst.gv.at.

Falls Sie den Feststellungsbescheid (den ersten Bescheid der Zivildienstserviceagentur) verloren haben und eine Kopie benötigen, können Sie eine E-Mail mit Ihrem Namen und Geburtsdatum an feststellung@zivildienst.gv.at senden.

Sie können den Zivildienst in ganz Österreich leisten. Wichtig ist, dass die Sie Ihren Dienstort mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 2 Stunden Fahrzeit erreichen können (gerechnet von der nächstgelegenen „Öffi-Station" beim Wohnort bis zur Ausstiegsstelle beim Dienstort, sowie Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet). Bei einer längeren Fahrzeit muss Ihnen die Einrichtung eine Unterbringung kostenlos zur Verfügung stellen.

Wenn Sie sich von Ihrer Wunscheinrichtung anfordern lassen, haben Sie eine hohe Chance, dieser zugewiesen zu werden. Eine 100-prozentige Garantie gibt es aber nicht. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch, wunschgemäß zugewiesen zu werden.

Wenn Sie sich nicht - oder nicht rechtzeitig - von einer Einrichtung anfordern lassen, sucht die Zivildienstserviceagentur eine Stelle für Sie und weist Sie amtswegig einer Einrichtung zu. Es kann sein, dass Wünsche, die Sie in der Zivildiensterklärung abgegeben haben, dabei nicht berücksichtigt werden können.

 Sobald der Zuweisungsbescheid zugestellt ist, ist keine Anforderung als Wunschkandidat und keine Abänderung der Zuweisung mehr möglich!

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Die Zivildienst-Stellen finden Sie unter:

Wenn Sie gerade in einer Schule oder Lehre sind, die Sie innerhalb eines Jahres abschließen:

Icon Bildung
  • Sie können sich jederzeit bei Einrichtungen um eine Stelle bewerben. Auch dann, wenn Sie noch in der Schule oder Lehre sind.
  • Wir empfehlen, dass Sie Ihre Wunscheinrichtungen kontaktieren und sich bei diesen persönlich vorstellen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Suche nach Zivildienst-Stellen.
  • Lassen Sie sich bitte ehestmöglich (bis spätestens 4 Monate vor dem Ende Ihrer Schul- oder Lehrausbildung) von einer Wunscheinrichtung anfordern. Dadurch haben Sie eine sehr hohe Chance, dieser Einrichtung zugewiesen zu werden. Eine spätere Anforderung kann nur mehr berücksichtigt werden, solange Sie von der Zivildienstserviceagentur noch nicht einer Einrichtung zugewiesen worden sind.
  • Senden Sie bitte eine Kopie der Schulbesuchsbestätigung oder eine Kopie des Lehrvertrages an die Zivildienstserviceagentur. Wenn Sie diese Kopie schon mit der Zivildiensterklärung abgegeben haben, brauchen Sie sie nicht nochmals zu schicken. Das Formular Antrag auf Aufschub müssen Sie nicht ausfüllen, wenn Sie die Ausbildung nachweislich demnächst abschließen.

Wenn Ihre Ausbildung noch mehrere Jahre dauert oder wenn Sie studieren:

  • Ein Aufschub der Zivildienstleistung kann grundsätzlich nur für jene Ausbildung gewährt werden, die Sie bereits vor dem 1. Jänner Ihres Stellungsjahres begonnen haben.
  • Für eine später begonnene Ausbildung - zum Beispiel ein Studium - ist ein Aufschub prinzipiell nicht möglich, außer wenn durch die Ausbildungsunterbrechung nachweisbar eine außerordentliche Härte oder ein bedeutender Nachteil entstehen würde. Wenn dies der Fall ist, senden Sie bitte so bald wie möglich einen Antrag auf Aufschub mit entsprechenden Nachweisen (Kopie des Lehrvertrages, der Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung, Kopie des Studienblattes oder Studienbeihilfenbescheides) an die Zivildienstserviceagentur. Eine außerordentliche Härte oder ein bedeutender Nachteil ist beispielsweise die Verzögerung des Ausbildungsabschlusses um 2 Jahre durch den Zivildienst.
  • Wenn Sie einen Aufschub des Zivildienstes erhalten, sollten Sie sich rechtzeitig (bis spätestens 4 Monate vor dem Ende Ihrer Schul- oder Lehrausbildung) von Ihrer Wunscheinrichtung anfordern lassen. Eine spätere Anforderung kann nur mehr berücksichtigt werden, solange Sie von der Zivildienstserviceagentur noch nicht einer Einrichtung zugewiesen worden sind.
  • Die maximal mögliche Frist für einen Aufschub ist der 15. September des Kalenderjahres, in dem das 28. Lebensjahr vollendet wird.
Icon Befristete Befreiung

Befristete Befreiung aus wirtschaftlichen oder familiären Interessen:

Insoweit es unvorhergesehene besonders berücksichtigungswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern, kann eine befristete Befreiung von der Zivildienstleistung gewährt werden. Bei Vorliegen dieser Gründe können Sie einen selbst formulierten, begründeten Antrag schriftlich an die Zivildienstserviceagentur stellen. Entsprechende Nachweise (Beweismittel) müssen beigelegt werden. 

Einem Antrag auf befristete Befreiung vom Zivildienst kann aber nur dann stattgegeben werden, wenn Sie nicht gegen die Harmonisierungspflicht verstoßen haben. Diese sieht vor, dass jeder Zivildienstpflichtige in Kenntnis des noch vor ihm liegenden Zivildienstes alle seine persönlichen und wirtschaftlichen Lebensumstände so einzurichten hat, dass er den bevorstehenden Zivildienst ungehindert leisten kann. Eine von der Zivildienstleistung befreite Person muss den Wegfall der Voraussetzungen für die Befreiung unverzüglich der Zivildienstserviceagentur mitteilen.

Für Hochzeiten erhalten Sie keine Befreiung vom Zivildienst – auch dann nicht, wenn die Hochzeit im Ausland ist!

Für eine Hochzeit können Sie jedoch einen Urlaub oder Sonderdienstfreistellung bei Ihrem Vorgesetzten beantragen. Ob der Urlaub oder die Sonderdienstfreistellung zum gewünschten Zeitpunkt genehmigt wird, entscheidet jedoch Ihr Vorgesetzter.

Urlaub und Sonderdienstfreistellung für Zivildienstleistende:

Sie haben das Recht auf 2 Wochen Urlaub (12 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche, 10 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche). Über den konkreten Zeitpunkt und Zeitraum des Urlaubes müssten Sie rechtzeitig eine Vereinbarung mit Ihrem Vorgesetzten treffen. Am besten schriftlich. Wenn es eine Einigung gibt, können Sie Ihren Urlaub jederzeit konsumieren. Nur dann, wenn es keine Einigung gibt, sind die Hälfte des Urlaubes (1 Woche) zu Beginn des 7. Zivildienst-Monats und die restlichen Tage am Ende des Zivildienstes zu konsumieren.

Weiters können Sie aus familiären oder sonstigen wichtigen persönlichen Gründen – eine Sonderdienstfreistellung bei Ihrem Vorgesetzten beantragen. Eine Sonderdienstfreistellung ist insgesamt maximal bis zu einer Woche möglich. Auf die Sonderdienstfreistellung haben Sie jedoch keinen Rechtsanspruch – diese ist also nur möglich, wenn der Vorgesetzte damit einverstanden ist.

Bei Fragen zur befristeten Befreiung aus wirtschaftlichen oder familiären Gründen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zivildienstserviceagentur per E-Mail an info@zivildienst.gv.at gerne zur Verfügung.