Gut zu wissen: Stelle suchen → bewerben → von Wunscheinrichtung anfordern lassen

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Zivildienst wird bei anerkannten Zivildiensteinrichtungen (und dazugehörenden Einsatzstellen) geleistet. Die Zuweisung führt die Zivildienstserviceagentur mit einem Bescheid durch.

Wichtig ist, dass Sie sich selbst eine Stelle suchen. Je früher, desto besser! Bewerben Sie sich bitte bei Ihrer Wunscheinrichtung. Das können Sie jederzeit tun, auch dann, wenn Sie noch in der Schule oder Lehre sind. (Wenn Sie nicht rechtzeitig aktiv eine Wunscheinrichtung suchen und sich von dieser anfordern lassen, sucht die Zivildienstserviceagentur eine Stelle für Sie und weist Sie amtswegig zu. Mehr dazu weiter unten.)

Beim Bewerbungsgespräch können Sie die Einrichtung kennen lernen und Fragen zum Zivildienst stellen, zum Beispiel:

  • Welche Aufgaben habe ich in der Einrichtung?
  • Erhalte ich Verpflegung oder Verpflegungsgeld?
  • Wie sind die Dienstzeiten geregelt?
  • Erhalte ich bestimmte Ausbildungen, wie die Ausbildung zum Rettungssanitäter?
  • Manche Einrichtungen haben mehrere Bezirksstellen oder Ortsstellen. Wo wird mein voraussichtlicher Dienstort sein?

Sie können den Zivildienst in ganz Österreich leisten. Wichtig ist, dass Sie die Dienststelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb einer Fahrzeit von 2 Stunden erreichen – gerechnet von der nächstgelegenen Öffi-Station von Ihrem Wohnort bis zur Ausstiegsstelle beim Dienstort – wobei Hin- und Rückfahrt zusammengezählt werden. Falls die Fahrzeit länger dauert, werden Sie bei der Einrichtung untergebracht – oder von der Zivildienstserviceagentur zu einer anderen Einrichtung zugewiesen.

Wenn bei Ihrer Stellung eine eingeschränkte Tauglichkeit („Teiltauglichkeit") festgestellt wurde, sprechen Sie bitte direkt mit Ihrer Wunscheinrichtung, ob Sie entsprechend Ihrer körperlichen Einschränkungen eingesetzt werden können. Wenn der Einsatz möglich ist, lassen Sie sich von der Wunscheinrichtung anfordern. Falls Sie keine passende Stelle finden, kontaktieren Sie bitte die Zivildienstserviceagentur unter info@zivildienst.gv.at.

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Rechtzeitig von der Wunscheinrichtung anfordern lassen

Lassen Sie sich dann ehestmöglich — also bis spätestens 4 Monate vor dem Ende Ihrer Schulausbildung oder Lehre — von Ihrer Wunscheinrichtung anfordern. Eine kurzfristigere Anforderung kann möglich sein, wenn Sie noch keinen Zuweisungsbescheid erhalten haben (bzw. die Zivildienstserviceagentur Sie noch nicht zu einer anderen Einrichtung oder zu einem anderen Termin zugewiesen hat).

Für die Anforderung als Wunschkandidat brauchen Sie Ihre Zivildienstzahl. Diese steht im Feststellungsbescheid – das ist der erste Bescheid, den Sie nach Abgabe der Zivildiensterklärung erhalten.

Falls Sie den Feststellungsbescheid verloren haben, können Sie eine E-Mail mit Ihrem Namen und Geburtsdatum an feststellung@zivildienst.gv.at senden. Geben Sie bitte nur Kopien des Bescheides weiter! Behalten Sie den Original-Bescheid.

Wenn Sie sich von Ihrer Wunscheinrichtung anfordern lassen, haben Sie eine sehr hohe Chance, dieser zugewiesen zu werden. Eine 100%ige Garantie gibt es aber nicht!

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig von einer Einrichtung anfordern lassen, sucht die Zivildienstserviceagentur eine Stelle für Sie und weist Sie amtswegig (also von der Behörde aus) einer Einrichtung zu.

Sobald der Zuweisungsbescheid erlassen wurde, kann dieser aus rechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden. Das heißt, Sie können die Einrichtung oder den Antrittstermin danach nicht mehr ändern. Sie können sich dann auch nicht mehr als Wunschkandidat anfordern lassen.

Sie können auch in der Zivildiensterklärung einen Zuweisungswunsch abgeben. Allerdings gibt es beliebte und weniger beliebte Antrittstermine. Außerdem kann es mehrere Bewerber für einen Platz geben – die Einrichtungen dürfen aber nur eine maximale Anzahl an Zivildienstleistenden einsetzen. Deshalb kann es sein, dass Wünsche, die Sie in der Zivildiensterklärung abgegeben haben, nicht berücksichtigt werden können. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch, zum gewünschten Antrittstermin, Einsatzbereich oder der gewünschten Einrichtung zugewiesen zu werden.

Die Einrichtungen und Termine finden Sie unter:

 Suche nach Zivildienststellen

Wenn das Finanzamt eine Bestätigung möchte

Wenn das Finanzamt eine Bestätigung möchte, dass Sie den Zivildienst leisten müssen, senden Sie bitte eine Kopie Ihres Zuweisungsbescheides an das Finanzamt. Behalten Sie den Original-Bescheid. Den Zuweisungsbescheid erhalten Sie rund 4 Monate vor dem Beginn des Zivildienstes.

Mehr Infos: