Zivildienst in Österreich

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Über den Zivildienst

In Österreich besteht die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen österreichischen Staatsbürger vom 17. bis zum 50. Geburtstag. Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst aus Gewissensgründen. Voraussetzungen zur Leistung des Zivildienstes sind die Tauglichkeit bei der Stellung und die rechtzeitige Abgabe der Zivildiensterklärung. Für die Abwicklung des Zivildienstes ist die Zivildienstserviceagentur zuständig, eine Bundesbehörde, die dem Bundeskanzleramt unterstellt ist. Mehr unter: Der Weg zum Zivildienst oder Zahlen-Daten-Fakten