Zivildienst in Österreich
Aktuelles
- NEU: Ab 1. Jänner 2023 Grundvergütung für Zivildiener auf € 536,10 erhöht und Zivildienstgeld an Einrichtungen angehoben
- Für Kategorie 3-Einrichtungen: Streichung der Vergütung von 130 Euro pro Zivildiener/Monat an den Bund; Folglich ist der Betrag von 130 Euro ab 1. Jänner 2023 nicht mehr an die Zivildienstserviceagentur zu entrichten.
- FAQs zu COVID-19: Verkehrsbeschränkung statt Absonderung. Was gilt seit 1. August 2022?
In Österreich besteht für männliche österreichische Staatsbürger die Wehrpflicht. Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst aus Gewissensgründen. Voraussetzungen zur Leistung des Zivildienstes sind die Tauglichkeit bei der Stellung und die rechtzeitige Abgabe der Zivildiensterklärung. Für die Abwicklung des Zivildienstes ist die Bundesbehörde Zivildienstserviceagentur zuständig, die dem Bundeskanzleramt unterstellt ist. In den letzten Jahren haben sich rund 45 Prozent der tauglichen Wehrpflichtigen dazu entschieden, Zivildienst zu leisten, rund 14.000 Zivildienstleistende wurden jährlich den Einrichtungen zugewiesen.