Beachten Sie bitte folgende Punkte rund um den Dienstantritt:
Dienstantrittsformulare
Da sich Formulare im Laufe der Zeit ändern können, laden Sie sich bitte einige Tage vor dem Dienstantritt die aktuellen Formulare herunter.
Tag des Dienstantritts
Der erste Tag des Zivildienstes und der Tag des Dienstantritts können verschieden sein. Der Zivildienst beginnt am 1. Tag des Monats. Wenn dieser ein Freitag, Samstag, Sonn- oder Feiertag ist, erfolgt der Dienstantritt erst am darauffolgenden Montag bzw. Werktag. Das Antrittsdatum ist in den Zuweisungslisten vorgegeben. Die Einrichtung darf den Dienstantrittstag nicht eigenmächtig vorverlegen.
Dienstort
Im Zuweisungsbescheid des Zivildienstleistenden ist die Einrichtung angegeben. Falls er den Dienst nicht direkt in der Einrichtung, sondern in einer Einsatzstelle beginnen soll, teilen Sie ihm dies bitte rechtzeitig mit.
Senden Sie die Dienstantrittsmeldung oder Nichtantrittsmeldung
Der Zivildienstleistende hat seinen Zivildienst gemäß Zuweisungsbescheid anzutreten.
Nach dem Dienstantritt müssen Sie das Formular Dienstantrittsmeldung an die Zivildienstserviceagentur senden – und zwar frühestens am Dienstantrittstag und bis spätestens 3 Tage nach dem Dienstantritt. Damit wir wissen, ob der Zivildienstpflichtige seinen Dienst korrekt angetreten hat. Nur dann, wenn er unentschuldigt nicht erscheint, müssen Sie noch am selben Tag eine Nichtantrittsmeldung senden. Am besten per E-Mail an dienstantritt@zivildienst.gv.at.
Zahlen Sie die Grundvergütung und allfälliges Verpflegungsgeld aus:
Die Grundvergütung und allfälliges Verpflegungsgeld müssen von der Einrichtung/dem Rechtsträger entrichtet werden. Mehr unter: Finanzielles
Keine Anmeldung bei der ÖGK:
Die An- und Abmeldung bei der ÖGK führt die Zivildienstserviceagentur durch. Also nicht die Einrichtung!
Händigen Sie dem Zivildienstleistenden bitte das Zivildienstabzeichen (die Zivildienstkarte) aus.
Wenn der Zivildienstleistende zu Dienstbeginn krank ist,
muss er sich rechtzeitig beim Vorgesetzten krankmelden. Der Zivildienst gilt damit als angetreten. Senden Sie keine Nichtantrittsmeldung. Senden Sie stattdessen die Dienstantrittsmeldung, sobald er nach seinem Krankenstand im Dienst erscheint.
Der Zivildienstleistende erhält die Grundvergütung und Verpflegung auch an Krankenstandstagen.
Sie müssen Krankenstände nur dann an die Zivildienstserviceagentur melden, wenn der Zivildienstleistende in Summe 24 Krankenstandstage erreicht oder wenn es sich um eine nachweisliche Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes handelt, oder in zweifelhaften Fällen: Wenn der Zivildienstleistende bei Dienstantritt im Krankenstand ist, und eine 24-tägige Dienstunfähigkeit absehbar ist oder angenommen werden kann,melden Sie dies bitte sofort (also bereits zu Beginn der 24-Tage-Frist) an die Zivildienstserviceagentur (dienstantritt@zivildienst.gv.at). In zweifelhaften Fällen kann eine Facharztuntersuchung veranlasst werden.
Wenn Sie dem Zivildienstleistenden zu Dienstbeginn eine Dienstfreistellung (Urlaub) gewähren, senden Sie die Dienstantrittsmeldung erst dann, wenn er nach dem Urlaub im Dienst erschienen ist.