Zivildienstkarte (Zivildienstausweis)

Vorderseite der Zivildienstkarte zur Illustration. Aufgedruckt ist die Überschrift ZIVILDIENST in roten Großbuchstaben vor grauem Hintergrund, das Zivildienst-Logo und der Name "Maximilian Mustermann".

Tragen des Zivildienstabzeichens

Jeder Zivildienstleistende erhält ein personalisiertes Zivildienstabzeichen (umgangssprachlich auch Zivildienstausweis genannt). Es handelt sich um eine Plastikkarte im Bankomatkarten-Format. Das Zivildienstabzeichen ersetzt das früher verwendete Metall-Abzeichen und auch den früher verwendeten Zivildienstausweis.

Sie brauchen das Zivildienstabzeichen nicht zu beantragen. Es wird von der Zivildienstserviceagentur direkt an die Einrichtung gesendet – und zwar einige Tage vor dem Dienstantritt. Nach dem Dienstantritt erhalten Sie die Karte von der Einrichtung.

Das Zivildienstabzeichen ist während des Dienstes gut sichtbar im Bereich des Oberkörpers zu tragen und soll die Stellung des Zivildienstleistenden gegenüber der Allgemeinheit hervorheben.

Wenn eine Dienstkleidung getragen wird, kann auch ein Stoffabzeichen verwendet werden. Dieses ist dann zusätzlich zum Dienstabzeichen am linken oder rechten Oberarm zu tragen. Nur wenn das Tragen des Dienstabzeichens auf Grund der zu verrichtenden Tätigkeiten nicht möglich oder hinderlich ist, kann allein das Stoffabzeichen getragen werden. Das Stoffabzeichen darf auch mit Hilfe einer Armbinde, auf der das Abzeichen angebracht wird, getragen werden.

Wenn Sie den Zivildienst vollständig abgeleistet haben, behalten Sie das Dienstabzeichen. Eine missbräuchliche Verwendung oder Veräußerung ist verboten.

Bei Versetzung zu einer anderen Dienststelle

Falls Sie von einer Einrichtung zu einer anderen versetzt werden, behalten Sie Ihr Dienstabzeichen trotzdem. Sie bekommen kein neues Dienstabzeichen, weil der Name der Dienststelle nicht auf diesem steht.

Bei vorzeitiger Beendigung des Zivildienstes

Falls Sie den Zivildienst vorzeitig beenden (durch eine Entlassung oder Unterbrechung), müssen Sie das Dienstabzeichen unverzüglich an die Zivildienstserviceagentur zurückschicken. Eine missbräuchliche Verwendung oder Veräußerung des Dienstabzeichens ist verboten.

Bei Verlust des Zivildienstabzeichens

Wenn Sie das Zivildienstabzeichen verloren haben, machen Sie bitte eine Verlustanzeige. Senden Sie eine Kopie der Verlustanzeige an die Zivildienstserviceagentur – am besten per E-Mail an info@zivildienst.gv.at. In der E-Mail bitte Name, Geburtsdatum und Ihre Zivildienstzahl bekannt gegeben.

Anschließend lässt die Zivildienstserviceagentur eine neue Zivildienstkarte produzieren. Diese wird dann wieder an die Einrichtung gesendet und von dieser ausgehändigt.

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