Versetzung zu einer anderen Einrichtung und Suche nach Versetzungsstellen
Zivildienstleistende können zwischen Einrichtungen versetzt werden, dafür ist jedoch ein Bescheid der Zivildienstserviceagentur notwendig. Das Ansuchen auf Versetzung kann vom Zivildienstleistenden oder von der Einrichtung gestellt werden.
Wenn Sie versetzt werden möchten:
- Suchen Sie sich bitte selbst eine passende Versetzungsstelle. Wichtig ist, dass die neue Einrichtung zu demselben Datum, mit dem Sie den Zivildienst ursprünglich begonnen haben, eine Stelle frei hat, damit es keine Platzüberschneidungen mit anderen Zivildienstleistenden gibt.
- Ihre bisherige und die neue Einrichtung müssen mit der Versetzung einverstanden sein.
- Für das Ansuchen auf Versetzung verwenden Sie bitte das Versetzungsformular (PDF, 2 MB).
- Eine Versetzung ist dann ausschließlich zum 1. des folgenden Monats möglich.