Versetzung des Zivildieners zu einer anderen Einrichtung

Ein Zivildienstleistender kann von einer Zivildienst-Einrichtung zu einer anderen Zivildienst-Einrichtung versetzt werden. Dafür ist ein Bescheid der Zivildienstserviceagentur notwendig. Das Ansuchen auf Versetzung kann vom Zivildienstleistenden oder von der Einrichtung gestellt werden.
Wichtig ist, dass die neue Einrichtung zu demselben Datum, an dem ein Zivildienstleistender den Zivildienst ursprünglich begonnen haben, einen Platz frei hat, damit es keine Platzüberschneidungen mit nachfolgenden Zivildienstleistenden gibt. Außerdem müssen die bisherige und die neue Einrichtung mit der Versetzung einverstanden sein.
Download:
- Versetzungsliste (PDF, 790,2 kB)
- Ansuchen auf Versetzung zu einer anderen Einrichtung (PDF, 464,7 kB)
Die Versetzung zu einer anderen Einrichtung ist nur möglich, wenn:
- wenn die Zivildienst-Einrichtung mit Bescheid widerrufen wurde,
- wenn die Einrichtung keinen Bedarf mehr an den Dienstleistungen des Zivildienstleistenden hat,
- wenn der Zivildienstleistende geistig oder körperlich nicht mehr für die bisherige Dienstleistung geeignet ist,
- wenn die Einrichtung von einem Streik oder einer Aussperrung betroffen ist,
- oder wenn den Interessen des Zivildienstes durch die Dienstleistung bei einer anderen Einrichtung besser entsprochen wird.
Wenn im Bedarfsfall keine andere passende Einrichtung gefunden werden kann, muss der Zivildienst mit Bescheid unterbrochen werden. Danach folgt so bald wie möglich eine neue Zuweisung, damit die restliche Dienstzeit abgeleistet werden kann.