Versetzung des Zivildieners zu einer anderen Einrichtung

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Wenn Sie einen Zivildienstleistenden aus begründetem Anlass zu einer anderen Einrichtung versetzen lassen möchten, können Sie ein Ansuchen auf Versetzung an die Zivildienstserviceagentur senden. Auch der Zivildienstleistende kann ein Ansuchen stellen. Wichtig ist, dass der Zivildienstleistende, die aktuelle und die neue Einrichtung mit der Versetzung einverstanden sind (Unterschriften im Versetzungsansuchen).

Bei einer Versetzung zu einer anderen Einrichtung bleibt für den Zivildienstleistenden das Datum des Zivildienst-Beginns und Zivildienst-Endes gleich.

Wichtig: Ein Zivildienstleistender, der versetzt werden soll, muss seinen Zivildienst - bis zum Tag der Versetzung - weiterhin in der aktuellen Einrichtung leisten. Über den konkreten Tag der Versetzung werden der Zivildienstleistende und die Einrichtungen von der Zivildienstserviceagentur informiert. Gegenteiliges Handeln, also bis zur Versetzung „vom Dienst freistellen“, ist eine Dienstpflichtverletzung der Vorgesetzten und kann ein Verwaltungsstrafverfahren zur Folge haben.

Wenn ein Zivildienstleisender versetzt wird, muss die neue Einrichtung erfahren, wie viele Krankenstands- und Urlaubstage er hatte, weil bei einer Versetzung die Krankenstandstage und konsumierten Dienstfreistellungstage mitgenommen (mitgezählt) werden. Senden Sie deshalb das Formular Krankmeldungen/Urlaubsmeldung an die Zivildienstserviceagentur – und zwar innerhalb einer Woche nach dem letzten Arbeitstag des Zivildienstleistenden in Ihrer Einrichtung. Bis dahin sollte klar sein, wie viele Krankenstands- und Urlaubstage er bereits hatte.

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Die Versetzung zu einer anderen Einrichtung ist nur möglich, wenn:

  • wenn die Zivildienst-Einrichtung mit Bescheid widerrufen wurde,
  • wenn die Einrichtung keinen Bedarf mehr an den Dienstleistungen des Zivildienstleistenden hat,
  • wenn der Zivildienstleistende geistig oder körperlich nicht mehr für die bisherige Dienstleistung geeignet ist,
  • wenn die Einrichtung von einem Streik oder einer Aussperrung betroffen ist,
  • oder wenn den Interessen des Zivildienstes durch die Dienstleistung bei einer anderen Einrichtung besser entsprochen wird.

Wenn im Bedarfsfall keine andere passende Einrichtung gefunden werden kann, muss der Zivildienst mit Bescheid unterbrochen werden. Danach folgt so bald wie möglich eine neue Zuweisung, damit die restliche Dienstzeit abgeleistet werden kann.