E-Learning für Vorgesetzte und Zivildienstleistende, Einschulung der Zivildienstleistenden

Online-Test und Lernunterlage für Vorgesetzte
- Hier geht's zum Online-Test für Vorgesetzte, Stand: 01.01.2023 Hier geht's zum Online-Test für Vorgesetzte, Stand: 01.01.2023
- Lernunterlage Handbuch für Vorgesetzte (PDF, 1,4 MB)
Anleitung zum E-Learning und weitere Informationen
Anleitung zum E-Learning für Vorgesetzte der Zivildienstleistenden
In jeder Einrichtung - und in jeder Einsatzstelle, in der Zivildienstleistende eingesetzt werden - müssen die Vorgesetzten der Zivildienstleistenden das E-Learning Modul zum Zivildienst absolvieren. Dieses besteht aus der Lernunterlage Handbuch für Vorgesetzte und dem Online-Test (Link siehe oben).
Welche Fristen sind zu beachten?
Nach erstmaliger Absolvierung muss der Online-Test spätestens alle 3 Jahre erneut positiv abgeschlossen werden. Es gibt keine automatische Erinnerung dazu. Bitte notieren Sie sich eine kurze Erinnerung in Ihrem Kalender. Vielen Dank.
Wenn kein zeitgerechter Nachweis über die positive Absolvierung erfolgt, ist die Ausübung der Vorgesetztenfunktion durch diese Person nicht mehr zulässig. Wenn eine Einrichtung mangels zeitgerechter positiver Absolvierung des Ausbildungsmoduls keinen einzigen geeigneten Vorgesetzten mehr hat, wird die Zivildienst-Einrichtung widerrufen.
Wer sind die Vorgesetzten?
Die Vorgesetzten der Zivildienstleistenden sind hauptamtlich Vollbeschäftigte in der Einrichtung (Einsatzstelle). Sie werden vom Rechtsträger der Einrichtung bestimmt. Es können auch mehrere Personen als Vorgesetzte bestimmt werden.
Die Vorgesetzten müssen mit den Bestimmungen des Zivildienstgesetzes und mit den für die Beschäftigung des Zivildienstleistenden spezifisch geltenden Regelungen vertraut sein. Sie müssen die Zivildienstleistenden angemessen beschäftigen und beaufsichtigen und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen auch am Dienstort der Zivildienstleistenden überprüfen. Im Idealfall ist der Dienstplan des Vorgesetzten mit jenem der Zivildienstleistenden deckungsgleich. Welche Person als Vorgesetzter fungiert, ist dem Zivildienstleistenden bekannt zu geben. Zivildienstleistende müssen sich in allen Belangen des Zivildienstes jederzeit an den Vorgesetzten wenden können.
Wie erstelle ich das Zertifikat?
Der Online-Test kann beliebig oft durchgeklickt werden. Bei erfolgreicher Absolvierung können Sie am Ende des Tests ein Zertifikat öffnen. Speichern Sie dieses bitte unbedingt selbst ab. Es gibt keine automatische Speicherung.

Senden Sie das Zertifikat nicht an die Zivildienstserviceagentur, sondern unbedingt an das Amt der Landesregierung, da dieses für die Überprüfung der Absolvierung des Online-Tests zuständig ist:
- Amt der Burgenländischen Landesregierung, E-Mail: post.a10-rettungsdienste@bgld.gv.at
- Amt der Kärntner Landesregierung, E-Mail: abt3.katastrophenschutz@ktn.gv.at
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
- Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, E-Mail: zivildienst.ikd.post@ooe.gv.at
- Amt der Salzburger Landesregierung, E-Mail: w-stb@salzburg.gv.at
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung, E-Mail: katastrophenschutz@stmk.gv.at
- Amt der Tiroler Landesregierung, E-Mail: einsatzorganisationen@tirol.gv.at
- Amt der Vorarlberger Landesregierung, E-Mail: land@vorarlberg.at
- Amt der Wiener Landesregierung, E-Mail: post@ma62.wien.gv.at

E-Learning Staat und Recht für Zivildienstleistende
Jeder Zivildienstleistende ist gesetzlich verpflichtet, das E-Learning-Modul Staat und Recht zu absolvieren. Dieses besteht aus einer Lernunterlage und einem Online-Test. Die Absolvierung des Moduls ist während der Dienstzeit einmalig vorgesehen. Bitte informieren Sie die Zivildienstleistenden über die Absolvierung des Moduls.
Für das Durchlesen und Beantworten der Fragen soll eine angemessene Zeit zur Verfügung gestellt werden. Eine genaue Stundenanzahl ist nicht gesetzlich vorgegeben. Zu Zeitpunkt und Dauer ist auf die dienstlichen Interessen der Einrichtung angemessen Rücksicht zu nehmen.
Um das Modul absolvieren zu können, muss die Einrichtung dem Zivildienstleistenden einen Computer (oder dergleichen) und Internetzugang unentgeltlich bereitstellen. Beides kann auch durch eine Vereinbarung mit einer anderen Einrichtung bereitgestellt werden.
Zertifikat erstellen:
Am Ende des Online-Tests kann der Zivildienstleistende ein Zertifikat öffnen. Er muss dieses unbedingt selbst speichern. Es gibt keine automatische Speicherung! Anschließend muss er das Zertifikat an Sie (an die Einrichtung) weiterleiten. Bitte vermerken Sie die positive Absolvierung in der Kompetenzbilanz.
Senden Sie das Zertifikat bitte nicht an die Zivildienstserviceagentur und auch nicht an das Amt der Landesregierung. Das Zertifikat verbleibt einfach in der Einrichtung beziehungsweise beim Zivildienstleistenden.
Falls ein Zivildienstleistender das Modul nicht positiv absolviert, sieht das Zivildienstgesetz keine Sanktionen vor. In diesem Fall streichen Sie bitte in der Kompetenzbilanz die entsprechenden Zeilen zum E-Learning-Modul durch.
Mit dem E-Learning Modul wurden Ziele des Regierungsprogramms der Bundesregierung (Kurz I, 2017-2019) umgesetzt. Das E-Learning Modul wurde mit einer Novelle des Zivildienstgesetzes gesetzlich verankert.
Online-Test und Lernunterlage für Zivildienstleistende
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- Lernunterlage Staat und Recht (Online lesen) Lernunterlage Staat und Recht (Online lesen)
- Lernunterlage Staat und Recht (Download) (PDF, 4,0 MB)

Einschulung der Zivildienstleistenden
Zivildienstleistende müssen vom Vorgesetzten oder einer dafür zuständigen Person nachweislich ausreichend über ihre Rechte und Pflichten beim Zivildienst unterrichtet und – soweit erforderlich – eingeschult und fortgebildet werden.
Die Einschulung über die Rechte und Pflichten muss dokumentiert und aufbewahrt werden – und bei einer allfälligen Anfrage der Überwachungsbehörde (Amt der Landesregierung, Bezirksverwaltungsbehörde) an diese übermittelt werden.
Für die Dokumentation können Sie das Formular Bestätigung der Einschulung verwenden. Alternativ können Sie auch eine selbst gestaltete Bestätigung verwendet werden, zum Beispiel eine Teilnahmeliste mit den entsprechenden Angaben zur Schulung.
Es wird empfohlen, das PDF Rechte und Pflichten gemeinsam mit dem Zivildienstleistenden durchzusehen und dafür mehrere Stunden einzuplanen. Der Zivildienstleistende muss an der notwendigen Einschulung, Aus- und Fortbildung teilnehmen und die für die ordnungsgemäße Dienstleistung notwendigen Schulungen absolvieren.
Pflichten der Vorgesetzten
Zu den Pflichten der Vorgesetzten zählen:
- Absolvieren des E-Learning-Moduls für Zivildienst-Vorgesetzte
- Nachweisliche Einschulung des Zivildienstleistenden über seine Rechte und Pflichten und in die Hilfstätigkeiten, insbesondere über die vorzeitige Entlassung mit Erreichen von insgesamt 24 Krankenstandstagen und über die unverzügliche Meldung einer Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes
- Informieren des Zivildienstpflichtigen über das Absolvieren des E-Learning-Moduls Staat und Recht
- Erstellen des Dienstplans
- Regelung der Verpflegung (Naturalverpflegung, Verpflegungsgeld)
- Vorsorge für den Schutz des Lebens, der Gesundheit und Sittlichkeit des Zivildienstleistenden bei Ausübung des Dienstes
- falls Dienstkleidung erforderlich: Regelungen mit allfälliger Dienstkleidung
- Angemessene Beschäftigung des Zivildienstleistenden gemäß Zuweisungsbescheid (die Tätigkeiten finden Sie auch in den Zuweisungs-Listen)
- Beaufsichtigen des Zivildienstleistenden
- Erteilen von Weisungen
- Genehmigen von Dienstfreistellungen (Urlaub)
- Entgegennehmen von Krankmeldungen und Krankenstandsbestätigungen
- Melden des Erreichens von in Summe 24 Krankenstandstagen an Zivildienstserviceagentur
- Melden von Dienstunfällen an AUVA und Zivildienstserviceagentur
- Entgegennehmen und Erledigen von Wünschen und Beschwerden des Zivildienstleistenden
- Ausstellen der Kompetenzbilanz
- Bei Dienstpflichtverletzungen: Erteilen von Verwarnungen, Erstatten von Anzeigen an Bezirksverwaltungsbehörde

Pflichten der Zivildienstleistenden
Zu den Pflichten der Zivildienstleistenden zählen:
- Dienstantritt gemäß Zuweisungsbescheid
- Teilnehmen an der Einschulung und Fortbildung
- Absolvieren des E-Learning-Moduls Staat und Recht
- Tragen des Dienstabzeichens (der Zivildienstkarte)
- Gewissenhafte Verrichtung der im Rahmen des Zuweisungsbescheides aufgetragenen Dienstleistungen
- Pünktliches und genaues Befolgen der dienstlichen Weisungen des Vorgesetzten
- Einhalten der Dienstzeit
- Meldepflichten, insbesondere bei Krankheit und Dienstverhinderung
- Einfügen in die Gemeinschaft: Der Zivildienstleistende muss sich in die Gemeinschaft, in der er seine Dienstleistung zu erbringen hat, einfügen und darf durch sein Verhalten das Betriebsklima nicht stören und das friedliche Zusammenleben mit anderen Beschäftigten nicht gefährden.
- Einhalten der Amts-, Dienst- und Betriebsgeheimnisse (Verschwiegenheitspflicht); Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach dem Ausscheiden aus dem Zivildienst weiter.
- Beziehen einer vom Rechtsträger (von der Einrichtung) zugewiesenen dienstlichen Unterkunft, wenn dies die Art des Einsatzes erfordert