Formulare und Downloads für Einrichtungen

Icon Publikationen

Bedarfsmeldung für 2024

Handbuch für Vorgesetzte, Rechte und Pflichten

Anforderung eines Wunschkandidaten

Icon Förderung Geld

Finanzielles

Icon Dienstantritt

Dienstantritt, Einschulung

Icon Gesundheit und Krankenstand

Krankenstand, Urlaub

Vereinbarung über den qualifizierten Einsatz

Icon Wegweiser

Versetzung zu einer anderen Einrichtung

Wahl der Vertrauensperson

Nur dann, wenn in einer Einrichtung oder Einsatzstelle mindestens 5 Zivildienstleistende eingesetzt werden und es keine Vertrauensperson und keinen Stellvertreter gibt, muss die Einrichtung eine Vertrauenspersonenwahl durchführen.

Falls sich keine Zivildienstleistenden zur Wahl stellen möchten, kontaktieren Sie bitte die Zivildienstserviceagentur unter 01/585 47 09-63 5858 zur weiteren Vorgehensweise.

Icon Zeugnis

Zeugnisse

  • Die Zivildienstbescheinigung wird von der Zivildienstserviceagentur erstellt und an die Einrichtung gesendet.

Zivildiener des Jahres - Einsendeschluss 30. Juni 2023

Icon Informationen für Einrichtungen

Anträge, um eine neue Einrichtung zu werden oder neue Einsatzstellen einzubeziehen

Aufstockung der Zivildienstplätze, 1-2 Überschreitungsplätze

Eine Einrichtung darf nicht mehr Zivildienstleistende gleichzeitig beschäftigen, wie Plätze im Anerkennungsbescheid genehmigt wurden. Wenn Sie mehr Plätze brauchen, können Sie einen Antrag auf Aufstockung der Plätze einbringen. Wenn Sie hingegen 1 oder 2 Plätze für die kurzfristige Überschreitung der maximalen Plätze benötigen, verwenden Sie bitte den Antrag für 1 oder 2 Überschreitungsplätze. Dieser braucht nur einmal gestellt werden, die Überschreitungsplätze können danach bei jedem Anlassfall in Rücksprache mit der Zivildienstserviceagentur genutzt werden.

Wichtiger Hinweis für Einrichtungen (Rechtsträger), die vom Bund ein monatliches Zivildienstgeld pro Zivildienstleistendem erhalten:

Bei einer Aufstockung erhält die Einrichtung (deren Rechtsträger) nach Rechtskraft des Aufstockungsbescheides für die unmittelbar nächsten Zuweisungen bis zum Ausmaß der zusätzlich zugesprochenen Plätze kein Zivildienstgeld von monatlich 740 Euro bzw. 550 Euro. 

Folglich ist für die aufgestockten Plätze mit Kosten von rund 1.000 Euro pro aufgestocktem Platz und Monat für den Zeitraum von 9 Monaten zu rechnenDanach (nach 9 Monaten) erhält die Einrichtung auch für die neuen Plätze das Zivildienstgeld von 740 Euro bzw. 550 Euro.

Änderung der Tätigkeiten

Die Tätigkeiten der Zivildienstleistenden werden mit Bescheid genehmigt. Eine Änderung der Tätigkeiten ist mit folgendem Antrag möglich:

Antrag auf Widerruf der Einrichtung

Wenn eine Einrichtung geschlossen wird oder wenn Sie in Zukunft keine Zivildienstleistenden mehr einsetzen möchten, senden Sie bitte einen Antrag auf Widerruf der Einrichtung an das zuständige Amt der Landesregierung. Es gibt kein vorgegebenen Formular, bitte formulieren Sie den Antrag in wenigen Sätzen selbst.

Icon Gesetze und Verordnungen

Zivildienstgesetz (ZDG) und Verordnungen zum Zivildienst