Ein Zivildienstleistender kann von einer Einrichtung zu einer anderen Einrichtung versetzt werden, dafür ist jedoch ein Bescheid der Zivildienstserviceagentur notwendig. Das Ansuchen auf Versetzung kann vom Zivildienstleistenden oder von der Einrichtung gestellt werden.
Wenn Sie versetzt werden möchten, suchen Sie sich bitte selbst eine passende neue Zivildienst-Stelle. Wichtig ist, dass die bisherige und die neue Einrichtung mit der Versetzung einverstanden sind. Die Versetzungsstellen und Termine finden Sie in der Versetzungsliste (siehe oben). Für das konkrete Ansuchen auf Versetzung verwenden Sie bitte das Versetzungsformular.
Die Versetzung zu einer anderen Einrichtung ist nur möglich, wenn:
- wenn die Zivildienst-Einrichtung mit Bescheid widerrufen wurde,
- wenn die Einrichtung keinen Bedarf mehr an den Dienstleistungen des Zivildienstleistenden hat,
- wenn der Zivildienstleistende geistig oder körperlich nicht mehr für die bisherige Dienstleistung geeignet ist,
- wenn die Einrichtung von einem Streik oder einer Aussperrung betroffen ist,
- oder wenn den Interessen des Zivildienstes durch die Dienstleistung bei einer anderen Einrichtung besser entsprochen wird.
Wenn im Bedarfsfall keine andere passende Einrichtung gefunden werden kann, muss der Zivildienst mit Bescheid unterbrochen werden. Danach folgt so bald wie möglich eine neue Zuweisung, damit die restliche Dienstzeit abgeleistet werden kann.