Bezirksverwaltungsbehörden

Die Bezirksverwaltungsbehörden (Magistratische Bezirksämter und Bezirkshauptmannschaften) unterstützen den Landeshauptmann bei der Kontrolle der Zivildienst-Einrichtungen und führen Verwaltungsstrafverfahren bei Anzeigen nach dem Zivildienstgesetz durch. Außerdem sind sie für die Überprüfung von Krankenständen und der Diensttauglichkeit der Zivildienstpflichtigen zuständig (Amtsarztuntersuchungen).

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