Zeugnisse: Kompetenzbilanz und Zivildienstbescheinigung
Kompetenzbilanz
Der Vorgesetzte (die Einrichtung) muss jedem Zivildienstleistenden, der zum ordentlichen Zivildienst zugewiesen wurde, bei Dienstende eine Kompetenzbilanz ausstellen. Und zwar unabhängig davon, ob er den Zivildienst vollständig abgeleistet hat, versetzt oder vorzeitig entlassen wurde.
Die Kompetenzbilanz enthält Angaben zum Rechtsträger und der Einrichtung sowie die genauen Bezeichnungen und das Stundenausmaß von Einschulungen, Aus- und Fortbildungen. Weiters eine Beschreibung der praktischen Verwendung des Zivildienstleistenden, die geeignet ist, eine Anrechnung im Rahmen von etwaigen späteren Ausbildungen zu ermöglichen. Wenn der Zivildienstleistende das E-Learning Modul Staat und Recht absolviert hat, ist dies in der Kompetenzbilanz ebenfalls zu vermerken. Die Ausstellung der Kompetenzbilanz ist für ordentliche Zivildienstleistende gesetzlich verpflichtend vorgegeben.
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Zivildienstbescheinigung
Die Zivildienstbescheinigung wird von der Zivildienstserviceagentur ausgestellt und an die Einrichtung gesendet. Bitte händigen Sie dem Zivildienstleistenden die Bescheinigung bei Dienstende aus – beziehungsweise an seinem letzten Arbeitstag, wenn er danach Urlaub hat.
Achtung: Falls kurz vor Dienstende ein Nichteinrechnungsverfahren im Laufen ist, teilen Sie die Zivildienstbescheinigung nicht aus! Kontaktieren Sie stattdessen die Zivildienstserviceagentur, insbesondere dann, wenn noch Rückzahlungen offen sind. Es kann sein, dass die Bescheinigung in diesem Fall aktualisiert werden muss.