Dienstantritt

Ein Zivildiener im Einsatzbereich Landwirtschaftliche Betriebshilfe steht auf einer grünen Wiese, er trägt lange Holzstöcke, im Hintergrund ist ein Wald zu sehen
Zivildiener in der landwirtschaftlichen Betriebshilfe;

Beachten Sie bitte folgende Punkte rund um den Dienstantritt:

  • Dienstantrittsformulare
    • Da sich Formulare im Laufe der Zeit ändern können, laden Sie sich bitte einige Tage vor dem Dienstantritt die aktuellen Formulare herunter.
  • Tag des Dienstantritts
    • Der erste Tag des Zivildienstes und der Tag des Dienstantritts können verschieden sein. Der Zivildienst beginnt am 1. Kalendertag des Monats. Wenn dieser ein Freitag, Samstag, Sonn- oder Feiertag ist, erfolgt der Dienstantritt erst am nächsten Werktag. Das Antritts-Datum ist in den Zuweisungs-Listen vorgegeben. Die Einrichtung darf den Dienstantrittstag nicht eigenmächtig vorverlegen.
  • Dienstort
    • Im Zuweisungsbescheid des Zivildienstleistenden ist die Einrichtung angegeben. Falls er den Dienst nicht direkt in der Einrichtung, sondern in einer Einsatzstelle beginnen soll, teilen Sie ihm dies bitte rechtzeitig mit.
  • Senden Sie die Dienstantrittsmeldung oder Nichtantrittsmeldung
    • Der Zivildienstleistende hat seinen Zivildienst gemäß Zuweisungsbescheid anzutreten.
    • Nach dem Dienstantritt müssen Sie das Formular Dienstantrittsmeldung an die Zivildienstserviceagentur senden – und zwar frühestens am Dienstantrittstag und bis spätestens 3 Tage nach dem Dienstantritt. Damit wir wissen, ob der Zivildienstpflichtige seinen Dienst korrekt angetreten hat. Nur dann, wenn er unentschuldigt nicht erscheint, müssen Sie noch am selben Tag eine Nichtantrittsmeldung senden. Am besten per E-Mail an dienstantritt@zivildienst.gv.at.
  • Händigen Sie bitte den Fahrtkostenantrag und die Zivildienstkarte (das Zivildienstabzeichen) an den Zivildienstleistenden aus
  • Zahlen Sie die Grundvergütung und allfälliges Verpflegungsgeld aus
    • Die Grundvergütung und allfälliges Verpflegungsgeld müssen von Ihnen (der Einrichtung/dem Rechtsträger) entrichtet werden. Details siehe Finanzielles.
  • Nur für Einrichtungen der Kategorie 3
    • Wenn Ihre Einrichtungen der Kategorie 3 zugeordnet ist, müssen Sie 130 Euro pro Zivildienstleistendem/Monat an den Bund überweisen. Details siehe Finanzielles.
  • Keine Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
    • Die An- und Abmeldung bei der ÖGK führt die Zivildienstserviceagentur durch. Nicht die Einrichtung.
  • Wenn der Zivildienstleistende zu Dienstbeginn krank ist,
    • muss er sich rechtzeitig beim Vorgesetzten krankmelden. Der Zivildienst gilt damit als angetreten. Senden Sie keine Nichtantrittsmeldung. Senden Sie stattdessen die Dienstantrittsmeldung, sobald der Zivildienstleistende nach seinem Krankenstand im Dienst erscheint.
    • Sie müssen Krankenstände nur dann an die Zivildienstserviceagentur melden, wenn der Zivildienstleistende in Summe 24 Kalendertage im Krankenstand ist (Meldung mit Erreichen des 24. Krankenstandstages) oder wenn es sich um eine nachweisliche Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes handelt.
    • Der Zivildienstleistende erhält die Grundvergütung und angemessene Verpflegung auch dann, wenn er im Krankenstand ist.
  • Wenn Sie dem Zivildienstleistenden zu Dienstbeginn eine Dienstfreistellung (Urlaub) gewähren,
    • teilen Sie dies bitte telefonisch oder per E-Mail der Zivildienstserviceagentur mit. Senden Sie die Dienstantrittsmeldung folglich erst dann, wenn der Zivildienstleistende nach dem Urlaub im Dienst erschienen ist.
  • Erstellen Sie bitte den Dienstplan und schulen Sie den Zivildienstleistenden in seine Rechte, Pflichten und Tätigkeiten ein. Vielen Dank!

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