II. Die demokratische Grundordnung Österreichs
 
10. Österreich und die Menschenwürde

Was kennzeichnet die „Menschenwürde“?

Menschenwürde bedeutet: Der Wert aller Menschen ist gleich und alle Menschen haben bestimmte Rechte, die ihnen niemand wegnehmen kann und darf. Dies gilt unabhängig von der Herkunft eines Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Sprache, sozialer Stellung, sexueller Orientierung, Staatsbürgerschaft, politischen und sonstigen Anschauungen.

Die Idee der Menschenwürde entstand schon in der Antike. In der Spätantike entwickelte sich daraus das auf Glauben, Vernunft und Gewissensfreiheit beruhende christliche Menschenbild. Die Idee der Menschenwürde wurde in Europa im Zeitalter des Humanismus und der Renaissance (15. und 16. Jahrhundert) wieder aufgegriffen und neuzeitlich weiterentwickelt.

Die Idee der Menschenwürde ist seit dem 18. Jahrhundert weit verbreitet. Heute bildet sie eine sehr wichtige Grundlage unserer Gesellschaft.

Der Staat und wir alle sind aufgefordert, die Würde und die Rechte jedes Menschen zu schützen und zu respektieren. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um ein Kind oder einen alten Menschen handelt, um einen Mann oder eine Frau, um eine unschuldige Person oder eine strafrechtlich verurteilte Person, um Inländer/in oder Ausländer/in, um Arbeiter/in oder Akademiker/in.

Menschenwürde ist keine besondere oder zusätzliche Eigenschaft. Menschenwürde haben wir alleine dadurch, dass wir Menschen sind.

Wie ist die Achtung der Menschenwürde in Österreich festgeschrieben?

Bereits seit 1811 steht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch: Jeder Mensch hat angeborene Rechte. Jeder Mensch ist als Person zu betrachten. Die Sklaverei ist verboten.

Solcherart ist das Prinzip der Menschenwürde bereits seit über 200 Jahren zentral in der österreichischen Rechtskultur verankert. Ebenso im Lichte der Menschenwürde sind die Staatsgrundgesetze von 1867 (Verfassungsrecht) zu sehen, die bereits vor über 100 Jahren viele Grund- und Freiheitsrechte normiert haben (und die ebenfalls bis heute gültig sind).

Österreich hat sich im 20. Jahrhundert außerdem international verpflichtet, die Menschenrechte zu respektieren und zu sichern. Dazu hat Österreich mehrere internationale Abkommen unterschrieben, die Grundrechte und Menschenrechte enthalten. Zwei Beispiele dafür sind: die Europäische Menschenrechtskonvention und die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Es gibt aber auch Abkommen, die ganz speziell Kinder, Frauen, Flüchtlinge und Menschen mit Behinderungen schützen. Zwei Beispiele dafür sind: die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und die Genfer Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen.

  • Menschenrechte sind durch internationale Abkommen garantiert.
  • Darüber hinaus bildet das österreichische Bundesverfassungsrecht einen Rahmen für den Schutz der Grundrechte.

Beispiele für Grundrechte und Menschenrechte:

Das Recht auf Leben

Der Staat hat die Pflicht, das Leben aller Menschen aktiv zu schützen.

Das Verbot der Folter

Die Folter von Menschen ist verboten. Auch dürfen Menschen nicht unmenschlich oder erniedrigend bestraft oder behandelt werden. Dieses Verbot ist besonders in Gefängnissen oder bei Polizeieinsätzen von Bedeutung und verbietet das Zufügen von körperlichen und seelischen Schmerzen. Auch die Abschiebung von Menschen in einen Staat, in dem ihnen Folter oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung droht, ist verboten.

Das Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

Menschen dürfen nicht zum Eigentum von anderen Personen gemacht werden. Erwachsene Menschen bestimmen ihr Handeln selbst und sollen nicht fremdbestimmt sein. Deshalb sind der Menschenhandel, die Sklaverei und die Zwangsarbeit verboten. Eine Dienstleistung militärischer Art oder ein Wehrersatzdienst aus Gewissensgründen gelten jedoch nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne des Artikels 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Daher sind der Wehrdienst und Wehrersatzdienst (Zivildienst) vom Verbot der Sklaverei ausgenommen. Weitere Ausnahmen sind Arbeiten oder Dienstleistungen, die zu den normalen Bürgerpflichten gehören, sowie eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen. Siehe auch: Artikel 4 EMRK – Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit.

Das Verbot der Diskriminierung

Niemand darf einseitig benachteiligt (= diskriminiert) werden. Verboten ist daher die Benachteiligung wegen des Geschlechts, körperlicher Merkmale, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, der politischen Überzeugung, der sexuellen Ausrichtung, einer Behinderung oder der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit.

Was bedeutet die Menschenwürde für das tägliche Zusammenleben?

Jeder Mensch besitzt Menschenwürde. Deshalb sollte man gegenüber den Mitmenschen denselben Respekt und dieselbe Fairness haben, die man auch für sich erwartet.

Goldene Regel: „Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst“.

Jede Form von Rassismus (die Überzeugung, dass Eigenschaften und Fähigkeiten von Menschen von ihrer Zugehörigkeit zu einer „Rasse“ abhängig sind), Sexismus (die Benachteiligung oder Unterdrückung von Menschen wegen ihres Geschlechts), Fremdenfeindlichkeit sowie staatliche oder gesellschaftliche Ausbeutung von Menschen widerspricht der Menschenwürde. Um dies zu verhindern, gibt es in Österreich entsprechende Gesetze. Das ist zum Beispiel das Gleichbehandlungsgesetz. Es legt fest, wann eine bestimmte Behandlung in der Arbeitswelt als einseitige Benachteiligung (= Diskriminierung) gilt. Die Gesetze legen fest, welche Folgen eine solche Benachteiligung hat.

Wenn man beispielsweise eine Diskriminierung in der Arbeitswelt wahrnimmt, kann man die Anwaltschaft für Gleichbehandlung aufsuchen, oder zur Arbeiterkammer oder Gewerkschaft gehen, um sich beraten zu lassen.

Auch außerhalb der Arbeitswelt hat man die Möglichkeit, gegen ein benachteiligendes Verhalten von Mitmenschen aufzutreten. Beispielsweise kann man sich von der Anwaltschaft für Gleichbehandlung, am Bezirksgericht oder auch von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

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