17. Aufteilung der Staatsaufgaben in Österreich

Wie ist die Aufteilung der Staatsaufgaben in Österreich festgelegt?

In Österreich sind die staatlichen Aufgaben auf verschiedene Institutionen aufgeteilt. Diese sind:

  • das Parlament (Legislative)
  • die Bundesregierung, die Landesregierungen und ihre jeweiligen Dienststellen (Exekutive)
  • die Gerichte (Judikative)

Das Parlament beschließt Gesetze. Das Parlament ist aber nicht selbst für die Vollziehung der Gesetze verantwortlich. Das ist Sache der Bundesregierung, der Landesregierungen und ihrer jeweiligen Dienststellen (zum Beispiel Bundesministerien, Bezirkshauptmannschaften).

Die Bundesregierung, die Landesregierungen und ihre jeweiligen Dienststellen sind für die Vollziehung der vom Parlament beschlossenen Gesetze verantwortlich. Sie dürfen diese Gesetze aber nicht selbst beschließen.

Die ordentlichen Gerichte haben die Gesetze anzuwenden und Urteile zu erlassen bzw. Recht zu sprechen.

Warum ist das wichtig? Durch die Aufteilung der Aufgaben ist die staatliche Macht nicht an einer einzigen Stelle konzentriert. Dies soll verhindern, dass der Staat möglicherweise seine Macht gegenüber der Bevölkerung missbraucht. Außerdem kontrollieren einander viele staatlichen Institutionen auch gegenseitig. Daneben gibt es eigene Kontrollinstitutionen, die besondere Aufgaben haben: zum Beispiel die Volksanwälte und Volksanwältinnen sowie der Rechnungshof.

Die drei großen Aufgaben des Staates sind:

  • Gesetzgebung (zum Beispiel durch das Parlament)
  • Verwaltung (zum Beispiel durch die Bundesregierung, die Bundesminister/innen)
  • Gerichtsbarkeit (durch Gerichte)

Gesetzgebung

Der Nationalrat, der Bundesrat und die Landtage beschließen Gesetze. Die Gesetze werden von Verwaltungsorganen (Verwaltung) und von Richtern (Gerichtsbarkeit) angewendet und vollzogen. Auch das Recht der Europäischen Union muss von der österreichischen Verwaltung und den österreichischen Gerichten angewendet werden.

Verwaltung

Die Aufgabe der Verwaltung ist die Vollziehung der Gesetze. Dies erfolgt durch Verwaltungsbehörden und Verwaltungsorgane.

Verwaltungsbehörden sind zum Beispiel Bezirkshauptmannschaften, Finanzämter, Magistrate oder die Zivildienstserviceagentur. Die Aufgaben der Verwaltungsbehörden sind zum Beispiel das Ausstellen eines Reisepasses, die Erteilung einer Gewerbeberechtigung, das Ausstellen eines Strafzettels oder die Zuweisung eines Zivildienstpflichtigen zu einer Zivildienst-Einrichtung. Zu den Aufgaben der Verwaltung gehört auch der Betrieb von öffentlichen Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Auch die Polizei ist Teil der Verwaltung.

Verwaltungsorgane können einzelne Menschen sein, zum Beispiel der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin. Oder auch eine Gruppe von Menschen, zum Beispiel die Bundesregierung. An der Spitze der Verwaltung stehen der Bundespräsident/die Bundespräsidentin, der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin, der Vizekanzler/die Vizekanzlerin und die Bundesminister/innen.

Gerichtsbarkeit

Die Aufgabe der Gerichtsbarkeit ist, Gesetze durch unabhängige Richterinnen und Richter zu vollziehen. Unabhängig heißt, dass sie weisungsfrei und unabsetzbar sind. Sie können auch nicht gegen Ihren Willen versetzt werden. Richterinnen und Richter handeln somit eigenständig und nur aufgrund der Gesetze.

Die Staatsaufgaben „Verwaltung“ und „Gerichtsbarkeit“ werden auch als Vollziehung bezeichnet.

Mit Hilfe dieser drei Staatsaufgaben erfüllt der Staat seine Aufgaben. Die Bundesverfassung legt die Aufteilung der Aufgaben fest. Diese Aufgaben dürfen nur auf Basis der Rechtsordnung ausgeführt werden. Die Bevölkerung kann daher erwarten, in vergleichbaren Situationen fair und gleich behandelt zu werden. Wenn man glaubt, unfair behandelt zu werden, kann man zu Gericht gehen oder sich an Kontrollinstitutionen wenden.

Wichtige Kontrollinstitutionen sind:

  • Volksanwaltschaft
  • Rechnungshof
  • Verfassungsgerichtshof (VfGH)
  • Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft besteht aus Volksanwältinnen und Volksanwälten, die das Parlament bei der Kontrolle der Verwaltung unterstützen. Volksanwältinnen und Volksanwälte kümmern sich um Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich von Behörden ungerecht behandelt fühlen und bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Zu den Aufgaben der Volksanwaltschaft zählen die Förderung und der Schutz der Menschenrechte. Hier lässt sich die Volksanwaltschaft vom Menschenrechtsbeirat beraten. (Der Menschenrechtsbeirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien, der Bundesländer sowie der Zivilgesellschaft.) Kontrolliert werden verschiedene Einrichtungen wie Gefängnisse, Dienststellen der Polizei oder Pflegeheime.

Rechnungshof

Der Rechnungshof prüft, ob die öffentlichen Gelder entsprechend den Gesetzen sparsam und zweckmäßig verwendet werden. Besonders überprüft werden unter anderem der Bund, die Länder, gewisse Gemeinden und gesetzlich festgelegte Interessenvertretungen, zum Beispiel die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) oder die Arbeiterkammer (AK).

Verfassungsgerichtshof (VfGH)

Der Verfassungsgerichtshof achtet darauf, dass die österreichische Bundesverfassung eingehalten wird. Er prüft, ob Bundes- und Landesgesetze zur Verfassung passen (gegen die Verfassung verstoßen oder nicht). So kontrolliert der Verfassungsgerichtshof die Gesetze, die das Parlament beschließt. In bestimmten Fällen kontrolliert der Verfassungsgerichtshof auch die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft.

Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Der Verwaltungsgerichtshof stellt sicher, dass sich die gesamte Verwaltung an die Gesetze hält. Er kontrolliert, ob Entscheidungen der Verwaltungsbehörden richtig waren. Der Verwaltungsgerichtshof hilft auch, wenn eine Verwaltungsbehörde gar nicht oder zu spät handelt. Damit eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof verfasst werden kann, haben zuvor das Bundesverwaltungsgericht (oder eines der Landesverwaltungsgerichte der Länder), in der Regel als zweite Instanz zu entscheiden. Erst nach Entscheidung durch diese Gerichte ist eine Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes möglich.

Was bedeutet Gewaltenteilung für unser tägliches Zusammenleben?

Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger

Meine Sicherheit oder meine wirtschaftlichen Interessen können bedroht sein, wenn sich Teile des Staates nicht an die Gesetze halten. Wer der Ansicht ist, dass die Verwaltung nicht richtig gehandelt hat, kann dies überprüfen lassen. Man kann gegen eine Entscheidung einer Verwaltungsbehörde, zum Beispiel einer Bezirkshauptmannschaft, ein Rechtsmittel einlegen (zum Beispiel eine Beschwerde einbringen). Darüber entscheidet eine höhere staatliche Stelle.

Auch gerichtliche Entscheidungen in Zivil- und Strafverfahren können von einem höheren Gericht überprüft werden. Für Zivil- und Strafverfahren ist die letzte Instanz der Oberste Gerichtshof.

In jeder Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde befindet sich eine Rechtsmittelbelehrung. Diese steht meist am Ende der Entscheidung und informiert darüber, was man gegen diese Entscheidung, zum Beispiel gegen einen Bescheid, tun kann, wie lange man dafür Zeit hat und welches Gericht bzw. welche Behörde darüber entscheidet.

Rolle der Medien

Die Medien haben die Aufgabe, über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu berichten. Dabei können die Medien auch auf Missstände und Fehler hinweisen.

Rolle der NGOs

In Österreich gibt es eine große Anzahl an Vereinen und nichtstaatlichen Organisationen (NGOs), zum Beispiel das Österreichische Rote Kreuz, die Caritas, die Diakonie, Amnesty International oder den World Wide Fund for Nature (WWF). Viele Vereine und nichtstaatliche Organisationen kümmern sich um wichtige gesellschaftliche Interessen. Manche leisten soziale Hilfe, transportieren Kranke, schützen die Menschenrechte oder sind im Tierschutz und im Umweltschutz aktiv.

Zusätzlich machen verschiedene Vereine und nichtstaatliche Organisationen die Bevölkerung auf Missstände aufmerksam. Sie versuchen in verschiedenen Bereichen, die Gesellschaft oder die Politik zu verändern. Damit sind sie auch Teil der Kontrolle des Staates, wenn sie ihre Meinung zu politischen Entscheidungen öffentlich machen.

Rolle des Einzelnen

Alle Menschen sind aufgefordert, sich in die Gesellschaft aktiv einzubringen und die eigenen Rechte und die Rechte anderer Menschen zu schützen. Jeder Mensch darf auch kritisieren und auf Missstände aufmerksam machen. Manchmal ist mutiges Handeln nötig. Oft genügt es schon, nicht „wegzuschauen“, sondern die Polizei zu verständigen, wenn andere Menschen in Gefahr sind.

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