18. Österreich als Mitglied der Europäischen Union

​​​​​​​Die Flagge der Europäischen Union zeigt einen Kreis aus zwölf goldenen Sternen auf blauem Hintergrund. Die Sterne stehen für die Werte Einheit, Solidarität und Harmonie zwischen den Völkern Europas. Die Zahl der Sterne hat nichts mit der Anzahl der Mitgliedsländer zu tun. Der Kreis ist ein Symbol für die Einheit.
Die Sterne auf der Flagge der Europäischen Union stehen für die Werte Einheit, Solidarität und Harmonie zwischen den Völkern Europas. Die Zahl der Sterne hängt nicht mit der Anzahl der Mitgliedsländer zusammen. Der Kreis ist ein Symbol für die Einheit.

Mitgliedschaft bei der Europäischen Union

Die Vorläuferin der Europäischen Union war die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“. Diese wurde im April 1951 gegründet. Gründungsmitglieder waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Durch diese Gemeinschaft, die später in die Europäische Union (EU) überging, sollte der Frieden in Europa auf Dauer gesichert werden.

Seit 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union (EU). Viele politische Entscheidungen und Gesetze werden deshalb nicht mehr nur in Österreich selbst, sondern von der Europäischen Union bestimmt. Ein Beispiel dafür ist der Euro. Über das Geld, das wir täglich verwenden, bestimmt seit 2001 die Europäische Zentralbank. Damit die Europäische Union Entscheidungen treffen kann, hat sie eigene Institutionen.

Institutionen der Europäischen Union

Wichtigste Institutionen der EU sind die Europäische Kommission, der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament.

Die Europäische Kommission

Sie ist die Regierung und Verwaltung der EU und wird daher auch „Regierung der EU“ genannt. An der Spitze stehen die Kommissarinnen und Kommissare. Aus jedem Mitgliedsland gibt es eine Kommissarin bzw. einen Kommissar.

Die Präsidentin/Der Präsident der Europäischen Kommission wird vom Europäischen Parlament gewählt. Kommissionspräsident/in und Kommissarinnen/Kommissare sind den gemeinsamen Interessen der Europäischen Union verpflichtet. Sie vertreten nicht ihre Herkunftsländer.

Die Europäische Kommission ist nicht nur die Regierung und Verwaltung der EU, sie überwacht auch die Einhaltung des Rechts der EU und kann die EU-Staaten verklagen, wenn diese Staaten gegen das Recht der EU verstoßen.

Der Europäische Rat

Er legt die allgemeinen politischen Ziele der EU fest. Der Europäische Rat besteht aus den Staatschefs bzw. Regierungschefs der EU-Staaten – in Österreich ist das die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler.

Der Rat der EU (umgangssprachlich auch „EU-Ministerrat“ genannt)

Er entscheidet gemeinsam mit dem Europäischen Parlament über europäische Gesetze und setzt sich aus den jeweiligen Fachministerinnen und Fachministern der EU-Staaten zusammen. So trifft sich zum Beispiel der Rat der EU-Sozialminister/innen, wenn soziale Themen diskutiert werden.

Das Europäische Parlament

Die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wählen das Europäische Parlament direkt. Zusammen mit dem Rat der EU entscheidet das Europäische Parlament über die europäischen Gesetze.

Weitere wichtige Institutionen der EU sind der Gerichtshof der Europäischen Union, die Eurogruppe und die Europäische Zentralbank. Im Europäischen Gerichtshof sitzt eine Richterin/ein Richter aus jedem EU-Staat. Der Gerichtshof der Europäischen Union sorgt dafür, dass das EU-Recht in allen EU-Staaten angewendet wird. Der Gerichtshof entscheidet im Einzelfall, ob ein Land gegen das EU-Recht verstößt. Die Eurogruppe und die Europäische Zentralbank gestalten die Währungspolitik und die Geldpolitik der EU.

Abbildung des österreichischen Reisepasses. Der Reisepass liegt auf einer Landkarte. Der österreichische Reisepass ist bordeauxrot, in der Mitte ist das österreichische Bundeswappen in gold aufgedruckt, die Schrift ist ebenfalls in gold. Der Reisepass ist circa 100 mm breit und circa 160 mm hoch.
Österreichischer Reisepass

Was bedeutet die Mitgliedschaft Österreichs in der EU?

Jede Staatsbürgerin und jeder Staatsbürger ist zugleich Bürgerin bzw. Bürger der Europäischen Union (= Unionsbürgerschaft). Deshalb steht bei jedem österreichischen Reisepass vorne auf dem Deckblatt „Europäische Union“. Durch die Unionsbürgerschaft dürfen sich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in den EU-Staaten frei bewegen und aufhalten.

Für alle Bürgerinnen und Bürger der EU gelten besonders die vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes. Durch diese Grundfreiheiten hat jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger das Recht, sich grundsätzlich in allen EU-Ländern einen Wohnsitz zu nehmen und einen Beruf auszuüben. Sie haben auch das Recht, an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen und damit bei der Gesetzgebung der EU mitzuwirken.

Grundfreiheiten
Freier Personenverkehr Freier Warenverkehr Freier Kapital- und Zahlungsverkehr Freier Dienstleistungsverkehr
Jede EU-Bürgerin/jeder EU-Bürger kann grundsätzlich innerhalb der EU Arbeit annehmen und sich dort niederlassen (mit Einschränkung für neue Mitgliedsstaaten) Beschränkungen, Zölle und andere Handelshemmnisse innerhalb der EU sind grundsätzlich verboten Der EU-weite Geld- und Zahlungsverkehr ist grundsätzlich unbeschränkt Jede EU-Bürgerin/jeder EU-Bürger kann grundsätzlich seine Dienste innerhalb der EU anbieten und seinen Betrieb in jedem EU-Staat führen

Die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union bedeutet: Viele politische Entscheidungen und viele Gesetze werden zwar nicht mehr nur in Österreich selbst, sondern von der Europäischen Union bestimmt. Die EU-Staaten entscheiden gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, weswegen Österreich alle EU-Entscheidungen mitbestimmt. Deshalb ist es wichtig, bei Europa-Wahlen wählen zu gehen. Dies ist genauso wichtig, wie die Wahl zum österreichischen Nationalrat oder zum jeweiligen Landtag.

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