19. Über den Zivildienst

Im Jahr 1955 wurde in Österreich die allgemeine Wehrpflicht als Basis der militärischen Landesverteidigung eingeführt. Die Möglichkeit, einen Wehrersatzdienst zu leisten, gab es damals noch nicht. Wer aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe ablehnte, konnte – wenn dem Antrag stattgegeben wurde – innerhalb des Bundesheeres einen Dienst ohne Waffe leisten. Der Dienst ohne Waffe dauerte damals 12 Monate, und damit um 3 Monate länger als der Präsenzdienst.

Den Zivildienst gibt es seit 1975. Das Recht, statt des Wehrdienstes Zivildienst zu leisten, hat, wer es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde. Die Glaubhaftigkeit der Gewissensgründe wurde bis zum Jahr 1991 von einer Kommission geprüft. Seither genügt eine bloße Erklärung, die bestimmte Anforderungen erfüllen muss.

Frauen können keinen Zivildienst leisten, weil es für sie keine Wehrpflicht gibt. Die Wehrpflicht besteht für alle männlichen österreichischen Staatsbürger vom 17. bis zum 50. Geburtstag, für Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.

Beim Zivildienst sollen Leistungen erbracht werden, die für die Gemeinschaft notwendig und nützlich sind. Die Schwerpunkte liegen im Rettungswesen, in der Sozial- und Behindertenhilfe und in der Katastrophenhilfe. Die Einsatzorte verteilen sich über ganz Österreich.

Der Zivildienst wurde seit seinem Bestehen mehrmals reformiert, attraktiver gemacht und an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst.

In den letzten Jahren haben sich rund 45 Prozent der tauglichen Wehrpflichtigen dazu entschieden, Zivildienst zu leisten, rund 14.000 Zivildienstleistende wurden jährlich den Einrichtungen zugewiesen.

Zivildienstleistende sind wichtige Leistungsträger in der Gesellschaft und für den Sozial- und Gesundheitsbereich äußerst bedeutsam. Das öffentliche Interesse an den Leistungen der Zivildienstleistenden ist sehr groß.

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