FAQs während des Zivildienstes
Jeder Zivildienstleistende erhält eine Grundvergütung von monatlich 605,60 Euro (Stand: Jänner 2025) und monatlich in etwa 400 Euro Verpflegungsgeld oder kostenlose Mahlzeiten (Frühstück, warme Hauptmahlzeit, eine weitere Mahlzeit). Außerdem sind Zivildienstleistende kranken- und unfallversichert und erhalten – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – eine Wohnkostenbeihilfe und/oder Familien-/Partnerunterhalt. Auf Antrag ist eine Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe und der Landesabgabe möglich.
Mit dem KlimaTicket Ö Zivildienst können Sie von Beginn bis Ende Ihres Zivildienstes alle teilnehmenden öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Österreich kostenlos nutzen, auch in der Freizeit.
Bestellung KlimaTicket Ö Zivildienst:
Ab einem Monat vor Beginn Ihres Zivildienstes können Sie das KlimaTicket Ö Zivildienst bei den Servicestellen der Vertriebspartner von ÖBB, Westbahn, der Verkehrsverbünde und Stadtverkehrsunternehmen kostenfrei bestellen. Nehmen Sie unbedingt Ihren Zuweisungsbescheid, ein Foto und einen Lichtbildausweis mit.
Eine Online-Bestellung ist nicht möglich, weil die Berechtigungsnachweise (wie Zuweisungsbescheid) direkt beim Schalter geprüft werden.
Das KlimaTicket Ö Zivildienst ist dann ab Beginn bis Ende des Zivildienstes gültig.
Falls Sie bereits privat ein KlimaTicket besitzen, können Sie dieses stornieren, um während Ihres Zivildienstes die Kosten dafür nicht tragen zu müssen. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Servicestellen der Vertriebspartner oder beim KlimaTicket Kundenservice.
PKW-Kosten werden nicht erstattet.
Wenn Sie am Dienstort untergebracht sind und in Gebieten eingesetzt werden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht versorgt werden, erhalten Sie - auf Antrag - einen Fahrtkostenersatz für 4 einfache Fahrten pro Monat zwischen Ihrem Wohn- und Dienstort in jener Höhe, wie sie bei Benützung eines Massenbeförderungsmittels gebühren würde (das heißt, es wird der fiktive Fahrpreis ersetzt).
Ausführlichere Infos finden Sie unter Finanzielles.
Das KlimaTicket Ö Zivildienst erhalten Sie nicht automatisch von der Zivildienstserviceagentur zugesendet, sondern Sie müssen dieses rechtzeitig selbst bestellen.
Bestellung KlimaTicket Ö Zivildienst:
Ab einem Monat vor Beginn Ihres Zivildienstes können Sie das KlimaTicket Ö Zivildienst bei den Servicestellen der Vertriebspartner von ÖBB, Westbahn, der Verkehrsverbünde und Stadtverkehrsunternehmen kostenfrei bestellen. Nehmen Sie unbedingt Ihren Zuweisungsbescheid, ein Foto und einen Lichtbildausweis mit.
Eine Online-Bestellung ist nicht möglich, weil die Berechtigungsnachweise (wie Zuweisungsbescheid) direkt beim Schalter geprüft werden.
Das KlimaTicket Ö Zivildienst ist dann ab Beginn bis Ende des Zivildienstes gültig.
Falls Sie bereits privat ein KlimaTicket besitzen, können Sie dieses stornieren, um während Ihres Zivildienstes die Kosten dafür nicht tragen zu müssen. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Servicestellen der Vertriebspartner oder beim KlimaTicket Kundenservice.
69 Finanzämter in ganz Österreich sind ID Austria Registrierungsbehörden.
Die ID Austria ist die Weiterentwicklung der Handy-Signatur und für alle ab dem vollendeten 14. Lebensjahr vielseitig nutzbar. Als sichere digitale Identität ermöglicht sie die Online-Identifikation, digitale Ausweisleistungen und die Nutzung zahlreicher digitaler Angebote.
Zivildienstleistende erhalten jene Ausbildungen, die für den jeweiligen Einsatz notwendig sind. Für den Rettungsdienst ist das die Ausbildung zum Rettungssanitäter – das ist eine anerkannte Berufsausbildung. In anderen Bereichen gibt es meist keine speziellen Ausbildungen, aber man lernt trotzdem viel Neues. So können Zivildienstleistende in einem Seniorenheim oder in einer Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderungen sehr viel im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen lernen.
Die tägliche Dienstzeit beträgt grundsätzlich 8 bis 10 Stunden, die wöchentliche Dienstzeit bei Normaldienst bis zu 45 Stunden, bei Turnusdienst bis zu 48 Stunden. (Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Überstunden geleistet werden.) Mehr dazu unter Dienstzeit.
2 Wochen, die Sie in Absprache mit dem Vorgesetzten konsumieren können. Zusätzlich gibt es eine Sonderdienstfreistellung von bis zu 2 Tagen für Berufsvorbereitungen oder Ausbildungszwecke.
Beim Zivildienst gibt es keine Pflegefreistellung und keine Übersiedlungstage. Allerdings ist aus dringenden familiären oder wichtigen persönlichen Gründen eine Sonderdienstfreistellung von bis zu einer Woche möglich, aber nur, wenn der Vorgesetzte damit einverstanden ist. Auf die Sonderdienstfreistellung hat man keinen Rechtsanspruch.
Mehr dazu unter Urlaub.
Nein. Gute Reise!
Informieren Sie sich bitte unter Krankenstand. Gute Besserung!
Ja, Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz kranken- und unfallversichert, und zwar bei der Österreichischen Gesundheitskasse Ihres Hauptwohnsitzes. Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz etwa in Niederösterreich haben, sind Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle NÖ kranken- und unfallversichert - auch dann, wenn Sie Ihren Zivildienst in Wien leisten.
Sie sind von der Service-Gebühr für die e-card und von der Rezeptgebühr für Arzneimittel befreit. Zivildienstzeiten werden nach den Bestimmungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes auf dem Pensionskonto erfasst.
In einigen Zivildiensteinrichtungen werden bestimmte Schutzimpfungen vorausgesetzt. Wenn die Mitarbeitenden der Einrichtung bestimmte Impfungen erhalten und Sie als Zivildienstleistender im Wesentlichen dieselben Tätigkeiten ausüben wie diese Mitarbeitenden, muss Ihnen die Einrichtung dieselben Impfungen zur Verfügung stellen.
Genauere Auskünfte, ob in Ihrer Einrichtung bestimmte Impfungen notwendig sind bzw. zur Verfügung gestellt werden, erhalten Sie direkt bei den Einrichtungen.
Die Zivildienstserviceagentur organisiert keine Impfungen und führt auch keine Impfungen für Zivildienstleistende durch.
Kostenlose HPV-Impfung
Seit 1. Juli 2024 ist die Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) vom 9. bis zum 30. Geburtstag kostenlos. Weitere Informationen finden Sie unter Humane Papillomaviren (HPV) | Impfen schützt einfach oder auf dem Jugendportal des Bundeskanzleramtes www.jugendportal.at.
Es gibt keine eigene Bestätigung für das Finanzamt – gemeint ist der Zuweisungsbescheid.
Das bedeutet: Wenn das Finanzamt eine Bestätigung möchte, dass Sie den Zivildienst leisten müssen, senden Sie bitte eine Kopie Ihres Zuweisungsbescheides an das Finanzamt. Behalten Sie den Original-Bescheid.
Den Zuweisungsbescheid erhalten Sie rund 4 Monate vor dem Beginn des Zivildienstes mit der Post.
Zivildienstleistende können – wie schon bisher – einen Antrag stellen, um von der Zahlung der ORF-Haushaltsabgabe und der Landesabgabe befreit zu werden.
Die ORF-Haushaltsabgabe wird für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat. Nebenwohnsitze sind ausgenommen.
Wenn Sie bereits jetzt von den ORF-Rundfunkgebühren (GIS-Gebühren) befreit sind, müssen Sie nicht aktiv werden. Die Befreiung wird automatisch übernommen.
- Mehr Infos: https://orf.beitrag.at
- Online-Befreiungsrechner und Antrag: https://orf.beitrag.at/befreiungsrechner
Ja, allerdings darf eine sonstige Beschäftigung nur in der dienstfreien Zeit ausgeübt werden und die Zivildienstleistung in keiner Weise beeinträchtigen. Wenn Sie steuerrechtliche Fragen zu Bezügen aus einer weiteren Beschäftigung haben, klären Sie diese bitte mit dem Finanzamt.
Ja. Sie haben Anspruch auf einen Papamonat:
- für die Dauer von 4 Wochen,
- im Zeitraum ab der Geburt Ihres Kindes bis 12 Wochen nach der Geburt des Kindes.
Voraussetzungen und Vorgehensweise:
- Sie müssen Ihren Vorgesetzten (Ihre Einrichtung) mindestens eine Woche vor dem gewünschten Beginn des Papamonats darüber informieren. Es gibt dazu kein Formular von der Zivildienstserviceagentur.
- Ihr Kind muss zu Ihrem Haushalt gehören.
- Im Zivildienst begonnene Ausbildungen müssen Sie vor dem Papamonat abschließen.
Der Papamonat zählt als geleistete Zivildienstzeit.
Sie erhalten weiterhin die Grundvergütung und Verpflegung bzw. Verpflegungsgeld von Ihrer Einrichtung und sind kranken- und unfallversichert.
Darüber hinaus können Sie einen Familien-/Partnerunterhalt beantragen. Antrag siehe: www.zivildienst.gv.at (Formulare oder Finanzielles).
Der Papamonat endet jedenfalls mit dem Ende Ihres Zivildienstes.
Eine allfällige Wohnkostenbeihilfe und Familienunterhalt werden normalerweise monatlich im Voraus ausgezahlt. Also schon vor dem Monatsersten. Das bedeutet, Sie haben diese Beihilfen bereits vor dem Monatsersten des letzten Zivildienstmonates erhalten.
Klicken Sie bitte auf Beschwerden. Zivildienstleistende können sich über Mängel und Übelstände im Bereich des Zivildienstes beschweren, insbesondere über erlittenes Unrecht oder Eingriffe in dienstliche Befugnisse.
Wenn Ihre Einrichtung mehrere Dienststellen hat, können Sie mit Ihrem Vorgesetzten über eine interne Versetzung zu einer anderen Dienststelle sprechen.
Wenn Sie zu einer ganz anderen Einrichtung wechseln möchten, brauchen Sie dazu einen Versetzungsbescheid der Zivildienstserviceagentur. Wir empfehlen, dass Sie sich selbst eine neue Einrichtung suchen. Mehr Infos: Versetzung zu einer anderen Einrichtung und Suche nach Versetzungsstellen
Nein. Es gibt keine freiwillige Verlängerung.
Manchmal wird „Verlängerung“ mit „Verschiebung des Zivildienstes“ verwechselt. Wenn Sie den Zivildienst verschieben möchten, weil Sie noch in der Schule/Lehre sind, finden Sie weitere Infos unter Verschieben/Aufschub des Zivildienstes.
In Österreich engagieren sich viele Menschen ehrenamtlich. Der Zivildienst spielt dabei eine sehr große Rolle, weil die Eintrittsbarriere ins Ehrenamt durch die vorhandene Ausbildung (etwa zum Rettungssanitäter) und durch das Kennen der Organisation sinkt. Eine Studie der WU-Wien zeigt, dass etwa ein Drittel der Zivildienstleistenden später weiterhin in der Einrichtung tätig ist – die meisten als Ehrenamtliche, ein Teil auch als hauptamtliche Mitarbeiter. Einige Zivildienstleistende entscheiden sich - aufgrund ihrer Erfahrungen beim Zivildienst - für einen Beruf im Sozial- und Gesundheitsbereich.