Dienstantritt bei der Einrichtung

Sie müssen den Zivildienst zu dem im Zuweisungsbescheid angegebenen Zeitpunkt antreten. Wenn Sie aus wichtigen unvorhergesehenen und unabwendbaren Gründen am Dienstantrittstag verhindert sind, kontaktieren Sie unbedingt Ihre Einrichtung. Den Grund der Verhinderung müssen Sie dabei glaubhaft machen.

Falls Sie zu Beginn Ihres Zivildienstes krank sind, müssen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Vorgesetzten (bei der Einrichtung) krankmelden und eine Krankenstandsbestätigung übermitteln. Der Zivildienst gilt dann als ordnungsgemäß begonnen. Mehr Infos: Krankenstand

Wenn Sie unentschuldigt den Dienst nicht antreten oder dem Dienst fernbleiben, begehen Sie eine Dienstpflichtverletzung. Für diese werden Sie bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt (Verwaltungsstrafe!). Weiters riskieren Sie, dass die unentschuldigte Dienstabwesenheit nicht in den Zivildienst eingerechnet wird. Das bedeutet, dass Sie für diese Tage keine finanziellen Ansprüche haben, nicht sozialversichert sind und bereits erhaltene Vergütungen zurückzahlen müssen. Nicht eingerechnete Tage werden außerdem in der Zivildienstbescheinigung angegeben.