Papamonat

Als Zivildienstleistender haben Sie einen Anspruch auf einen „Papamonat“ (eine Dienstfreistellung):

  • für die Dauer von 4 Wochen,
  • im Zeitraum ab der Geburt Ihres Kindes bis 12 Wochen nach der Geburt des Kindes.

Voraussetzungen und Vorgehensweise:

  • Sie müssen Ihren Vorgesetzten (Ihre Einrichtung) mindestens eine Woche vor dem gewünschten Beginn des Papamonats darüber informieren. Es gibt kein Formular dazu von der Zivildienstserviceagentur.
  • Ihr Kind muss zu Ihrem Haushalt gehören.
  • Im Zivildienst begonnene Ausbildungen müssen Sie vor dem Papamonat abschließen.

Der Papamonat zählt als geleistete Zivildienstzeit.

Sie erhalten weiterhin die Grundvergütung und Verpflegung bzw. Verpflegungsgeld von Ihrer Einrichtung und sind kranken- und unfallversichert. Darüber hinaus können Sie einen Familien-/Partnerunterhalt beantragen.

Der Papamonat endet jedenfalls mit dem Ende Ihres Zivildienstes.

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