Papamonat
Als Zivildienstleistender haben Sie einen Anspruch auf einen „Papamonat“ (eine Dienstfreistellung):
- für die Dauer von 4 Wochen,
- im Zeitraum ab der Geburt Ihres Kindes bis 12 Wochen nach der Geburt des Kindes.
Voraussetzungen und Vorgehensweise:
- Sie müssen Ihren Vorgesetzten (Ihre Einrichtung) mindestens eine Woche vor dem gewünschten Beginn des Papamonats darüber informieren. Es gibt kein Formular dazu von der Zivildienstserviceagentur.
- Ihr Kind muss zu Ihrem Haushalt gehören.
- Im Zivildienst begonnene Ausbildungen müssen Sie vor dem Papamonat abschließen.
Der Papamonat zählt als geleistete Zivildienstzeit.
Sie erhalten weiterhin die Grundvergütung und Verpflegung bzw. Verpflegungsgeld von Ihrer Einrichtung und sind kranken- und unfallversichert. Darüber hinaus können Sie einen Familien-/Partnerunterhalt beantragen.
Der Papamonat endet jedenfalls mit dem Ende Ihres Zivildienstes.