Wohnkostenbeihilfe (auf Antrag)

Sie können für die Dauer Ihres Zivildienstes eine Wohnkostenbeihilfe beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Wohnkostenbeihilfe dient zur Abdeckung jener Kosten, die Ihnen nachweislich für die erforderliche Beibehaltung Ihrer eigenen Wohnung entstehen. Sie müssen jedoch bereits am Tag der Ausstellung (Datum) Ihres Zuweisungsbescheides in das Mietverhältnis eingetreten und nach dem Meldegesetz gemeldet sein.

Wenn Sie den Erwerb einer konkreten Wohnung nachweislich bereits vor dem Ausstellungsdatum Ihres Zuweisungsbescheides (der Genehmigung des Bescheides) eingeleitet haben, besteht ein Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe auch dann, wenn die Wohnung erst nach diesem Zeitpunkt bezogen wird. Eine allgemeine, nicht auf eine konkrete Wohnung bezogene Anmeldung oder ein Vormerkschein ist jedoch nicht ausreichend, um Wohnkostenbeihilfe zu erhalten! Achtung: Setzen Sie sich in diesem Fall unbedingt sofort mit Ihrem Wohnbauträger bzw. künftigen Vermieter in Verbindung. Legen Sie diesem Ihren Zuweisungsbescheid vor und klären Sie eine mögliche Stilllegung Ihrer Vormerkung (zum Beispiel Wiener Wohn-Ticket).

Als eigene Wohnung gelten Räumlichkeiten, die eine abgeschlossene Einheit bilden und in denen Sie einen selbstständigen Haushalt führen oder die Sie als Eigentümer, Miteigentümer, Hauptmieter oder Untermieter bewohnen (jeweils mit weiteren Personen als Miteigentümer oder Haupt- oder Untermieter oder sonstigen Personen, die sich an den Haushaltskosten beteiligen) oder die Sie als Heimplatz für eine Ausbildung benötigen und deren Nutzung Sie für die Dauer Ihres Zivildienstes nicht ruhend stellen können.

Sie haben keinen Anspruch, wenn Sie Untermieter sind und das Mietverhältnis in jener Wohnung begründet wurde, in der Sie zum Zeitpunkt der Vollendung des 14. Lebensjahres gemeldet waren, außer, es handelt sich um Räumlichkeiten, die eine abgeschlossene Einheit bilden, in denen Sie einen selbständigen Haushalt führen.

Den Antrag können Sie ab Erhalt Ihres Zuweisungsbescheides stellen:

Die ID Austria ist die Weiterentwicklung der Handy-Signatur und für alle ab dem vollendeten 14. Lebensjahr vielseitig nutzbar. Als sichere digitale Identität ermöglicht sie die Online-Identifikation, digitale Ausweisleistungen und die Nutzung zahlreicher digitaler Angebote. 69 Finanzämter in ganz Österreich sind ID Austria Registrierungsbehörden.

Höhe der Wohnkostenbeihilfe

Für die Bemessung der Beihilfe werden u.a. Ausgaben für die Wohnung und das durchschnittliche Monatseinkommen der letzten 3 Monate bzw. bei selbstständig Erwerbstätigen der Einkommenssteuerbescheid des der Genehmigung des Zuweisungsbescheides vorangegangenen Kalenderjahres herangezogen. Die Mindestbemessungsgrundlage (zum Beispiel bei geringem oder keinem Einkommen) beträgt 1.690,73 Euro (Stand: ab 1. Juli 2026), die Höchstbemessungsgrundlage 7.678,72 Euro (Stand: ab 1. Juli 2026).

Die Wohnkostenbeihilfe beträgt maximal 30 Prozent der Bemessungsgrundlage. Wird zusätzlich auch Familienunterhalt gewährt, dürfen beide Beihilfen zusammengerechnet nicht mehr als 100 Prozent der Bemessungsgrundlage ergeben. Etwaige Grundgebühren für Telefon und Strom werden mit einem Grundgebührenpauschbetrag abgegolten, Kosten für Heizung und Stromverbrauch nicht vergütet.

Bescheid und Auszahlung

Das Heerespersonalamt entscheidet über den Anspruch und die Höhe der Wohnkostenbeihilfe und sendet dem Antragsteller einen Bescheid zu. Das Verwaltungsverfahren führt also das Heerespersonalamt durch - nicht die Zivildienstserviceagentur.

Wenn Sie den Antrag bis spätestens 3 Monate nach Dienstantritt einbringen, besteht der Anspruch ab dem 1. Monat der Zivildienstleistung. Wenn Sie den Antrag erst später einreichen, beginnt der Leistungsanspruch mit dem Monat nach der Antragstellung - also nicht rückwirkend.

Wichtig: Sie müssen jede Änderung der für die Leistungsbemessung maßgeblichen Umstände - zum Beispiel Wohnungswechsel oder Aufgabe der Wohnung - so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis dem Heerespersonalamt mitteilen.

Die Auszahlung des zuerkannten Betrages erfolgt dann durch die Zivildienstserviceagentur.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen haben, sind Sie herzlich eingeladen, die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Heerespersonalamtes anzurufen:

Telefon: 050201/99 1650, Montag bis Donnerstag (werktags) von 07.30 bis 15:30 Uhr, Freitag (werktags) von 07:30 bis 12:00 Uhr

Postanschrift für den Antrag auf Wohnkostenbeihilfe:
Heerespersonalamt
Roßauer Lände 1
1090 Wien
E-Mail: posteingang@bmlv.gv.at

Parteienverkehr und Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache:
1163 WIEN, Panikengasse 2
Montag bis Donnerstag (werktags) von 07.30 bis 15:30 Uhr, Freitag (werktags) von 07:30 bis 12:00 Uhr

8052 GRAZ, Straßganger Straße 171
Montag bis Donnerstag (werktags) von 07.30 bis 15:30 Uhr, Freitag (werktags) von 07:30 bis 12:00 Uhr

Bei Fragen zur Auszahlung stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen der Zivildienstserviceagentur unter 01/585 47 09-63 5800 gerne zur Verfügung.

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