Facharztuntersuchung auf Weisung der Zivildienstserviceagentur
Wenn die Zivildienstserviceagentur begründeten Zweifel an einer durch einen Arzt bescheinigten Dienstunfähigkeit eines Zivildienstleistenden hat, kann sie den Zivildienstleistenden anweisen, sich unverzüglich einer Untersuchung durch einen Facharzt zu unterziehen. Der Facharzt wird von der Zivildienstserviceagentur ausgewählt und von dieser beauftragt. Die Kosten für die Facharztuntersuchung trägt die Zivildienstserviceagentur.
Wenn der Facharzt keine Dienstunfähigkeit feststellt – oder wenn sich der Zivildienstleistende keiner Facharztuntersuchung unterzieht –, hat er die Zivildienstleistung zu erbringen.
Wenn sich der Zivildienstleistende keiner Untersuchung durch den Facharzt unterzieht, obwohl ihm dies zumutbar gewesen wäre, werden die Tage, bis er der Aufforderung nachkommt oder seinen Dienst antritt, nicht in den Zivildienst eingerechnet.
Weiter zu:
- Meldepflichten bei Erkrankung
- Die Krankenstandsbestätigung ist unvollständig, wurde zu spät oder gar nicht übermittelt
- Vorzeitige Entlassung, wenn in Summe 24 Kalendertage dienstunfähig (krank)
- Wegunfälle
- Erkrankung bei Dienstantritt
- Verpflegung auch während des Krankenstandes
- Der Zivildienstleistende ist im Krankenhaus
- Impfungen
- FAQs für Einrichtungen zum Krankenstand des Zivildienstleistenden
- Vertrauensarzt und Amtsarzt